Invasive Tiere und Pflanzen

Kantone warnen vor Wasserpest durch «blinde Passagiere»

Boote können invasive Tierarten in andere Gewässer mitschleppen. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Zentralschweizer Fischer und «Hobby-Böötler» werden aufgefordert ihre Wassergefährte besser zu kontrollieren. Die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Uri, Schwyz und Zug warnen vor der Ausbreitung von invasiven Tieren und Pflanzen. Diese könnten das Gleichgewicht der hiesigen Gewässer grundlegend verändern.

Gebietsfremde Tiere und Pflanzen können grosse Schäden in anderen Gewässern anrichten. Die sogenannte invasiven Neobiota können sich stark ausbreiten und zum Problem werden. Die Schädlinge reisen meistens unbemerkt mit Booten, Wassertransport und Fischereimaterial mit. Durch den Transport von einem Gewässer ins nächste gelangen Gebietsfremden Muscheln, Krebse und Pflanzen in verschiedene Gewässer und verdrängen einheimische Arten.

Die zuständigen Fachstellen der Zentralschweiz, darunter auch jene der Kantone Luzern und Zug, lancieren in der Sommersaison 2021 eine Informationskampagne unter dem Slogan «Vorsichtig blinde Passagiere». Diese beinhaltet Informationen und einfache Regeln beim Bootfahren, Fischen und anderen Wassersportarten. Dabei wird über die «invasiven Neobiota» informiert und wie die Ausbreitung dieser Arten eingedämmt werden kann.

Invasive Neobiota werden auch für den Mensch zum Problem

Die invasiven Tierarten werden nicht nur für die Tierwelt zum Problem. Die Quaggamuscheln beispielsweise kann Wasserleitungen, Hafenanlagen oder Bootsrümpfe überwuchern. Dies wird für die Betreiber von Kraftwerken oder Wasserversorgungsanlagen kostspielig, da die Reinigung aufwändig ist. Auch unter den Wirbellosen ober bei den Wasserpflanzen gibt es problematische Vertreter wie den Grossen Höckerflohkrebs oder die Wasserpest. Daher ist es umso wichtiger die Verbreitung der Neobiota zu verhindern.

Vor einem Gewässer wechsel müssen folgende drei Punkte berücksichtigt werden:

  • Kontrollieren auf Rückstände von Pflanzen und Tieren: Das Boots (Rumpf, Anhänger, Motor, Anker etc.), sowie Wassertransport und Fischgeräte müssen kontrolliert werden.
  • Reinigen des ganzen Materials: Mit möglichst heissem Wasser muss sämtliches Material abgewaschen werden. Ölverschmutztes Wasser muss separat versorgt werden.
  • Trocknen lassen: Die gesamte Ausrüstung vor der Nutzung auf einem anderen Gewässer vollständig trocknen lassen.

Das Ziel der Kampagne ist es möglichst alle Boots und Wassersportbegeisterte über die einfachen Verhaltensregeln an Seen und Fliessgewässern zu informieren und diese dann durchzusetzen. Die Kampagne wird mittels Plakaten an Einwasserungsstellen für Boote und an anderen beliebten Orten von Fischerinnen und Freizeitnutzenden rund um die grösseren Zentralschweizer Seen auf die Regeln aufmerksam machen. So steht auch dem Wasserspass im und um den Zuger und Vierwaldstättersee nichts im Wege.

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