Kantonale Mindestlöhne für EU-Betriebe

Firmen aus den EU-Mitgliedstaaten sollen künftig verpflichtet werden können, kantonale Mindestlöhne zu zahlen. Dies, wenn sie mit ihren Mitarbeitenden Aufträge in der Schweiz ausführen, respektive in einem Kanton, in dem ein Mindestlohn gilt. Der Bundesrat hat das Entsendegesetz entsprechend angepasst, wie er mitteilt.

Firmen aus den EU-Mitgliedstaaten sollen künftig verpflichtet werden können, kantonale Mindestlöhne zu zahlen. Dies, wenn sie mit ihren Mitarbeitenden Aufträge in der Schweiz ausführen, respektive in einem Kanton, in dem ein Mindestlohn gilt. Der Bundesrat hat das Entsendegesetz entsprechend angepasst, wie er mitteilt.

Quelle:swisstxt
Kantonale Mindestlöhne für EU-Betriebe
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