Die Kinder dürfen sich freuen. Auch in den nächsten beiden Jahren unterstützt der Kanton Zug den Ferienpass finanziell. Das Programm besteht jeweils aus 350 Anlässen. Zudem hat der Regierungsrat eine Übergangsverordnung bezüglich Einbürgerungen verabschiedet.
News aus dem Zuger Regierungsrat Kanton Zug zahlt weiterhin an Ferienpass
Der Kanton Zug unterstützt den Zuger Ferienpass der Gemeinnützigen Gesellschaft Zug (GGZ) für die Jahre 2018 und 2019 mit jährlich 70 000 Franken aus dem Lotteriefonds. Dies teilt die Direktion des Innern mit.
Der Zuger Ferienpass existiert seit 1980 und bietet Kindern während den ersten drei Wochen der Sommerferien ein vielseitiges Freizeitprogramm. Daran teilnehmen können Kinder im Primarschulalter aus allen Zuger Gemeinden. Das Programm besteht jeweils aus rund 350 Anlässen. Im Vordergrund steht nebst dem Kennenlernen von neuen, nicht-alltäglichen Themen das Gruppenerlebnis mit anderen Kindern.
Weiter hat der Zuger Regierungsrat die Übergangsverordnung zum revidierten Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht verabschiedet, welches am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Ziel der Revision ist eine Vereinfachung, Verschlankung sowie Harmonisierung des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens. Zudem werden die Einbürgerungsvoraussetzungen umfassender geregelt.
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