Der Regierungsrat des Kantons Zug will in der Folge der Verschärfung der Massnahmen durch den Bundesrat mehr Geld aus dem Lotteriefonds für Härtefälle bereitstellen.
Es wird damit gerechnet, dass der Bundesrat am Freitag die Massnahmen in der Schweiz vereinheitlich und verschärft. So sollen Gastrobetriebe, Einkaufsläden, Märkte, Freizeitbetriebe und Sportaktivitäten vom 12. Dezember 2020 bis am 20. Januar 2021 um 19 Uhr schliessen müssen und sonntags geschlossen bleiben.
Sollte dies nichts nützen, rechnen die Verantwortlichen im Kanton Zug mit einer weiteren Massnahmen-Verschärfung. So droh beispielsweise die Schliessung von Gastrobetrieben und Läden – eine Art Mini-Lockdown.
Um die wirtschaftlichen Folgen solch möglicher Massnahmen abzufedern, will der Regierungsrat nun weitere 15 Millionen Franken für Härtefälle bereitstellen, wie aus einer Mitteilung vom Freitag hervorgeht. Als Härtefall gilt, wer vor Ausbruch der Pandemie als profitabel galt, nun aber eine Umsatzeinbusse von 40 Prozent hinnehmen muss. Geht es nach dem Regierungsrat, sollen aber auch Unternehmen unterstützt werden, die diese Vorgaben nicht erfüllen.
Weitere Unternehmen sollen Hilfe erhalten
«Vorgesehen ist die Ausrichtung von rückzahlbaren Darlehen und vor allem die Gewährung von à-fonds-perdu-Beiträgen in der Höhe von zusätzlich maximal 15 Millionen Franken», wird Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) zitiert. Voraussetzung ist, dass der Jahresumsatz 2020, im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, unter 80 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018 und 2019 liegt.
Der Rahmenkredit von 15 Millionen Franken kann frühestens nach unbenutzter Referendumsfrist am 22. Februar 2021 genutzt werden. Zur Überbrückung hat der Regierungsrat 500'000 Franken aus dem Lotteriefonds für Sofort-Hilfe gesprochen. Diese Vorfinanzierung soll dem Lotteriefonds wieder gutgeschrieben werden, sobald der Rahmenkredit beschlossen ist.
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