Mehr Prämienverbilligung und tiefere Steuern

Kanton Zug schnürt weiteres Hilfspaket

Die Prämienverbilligungssumme soll um 10 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden (Bild: patientenstelle.ch)

Der Zuger Regierungsrat leitet weitere Schritte ein, um die negativen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Er beantragt beim Kantonsrat mehrere steuerliche Entlastungen. Zudem will er die Prämienverbilligungssumme um 30 Millionen Franken aufstocken und einen Pandemiefonds einrichten.

Der Bundesrat hat einschneidende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus beschlossen. Je länger diese Situation anhält, desto stärker sind die Liquidität der Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze gefährdet.

Der Zuger Regierungsrat hat schon am 24. März 2020 mehrere Hilfsmassnahmen beschlossen, um die negativen finanziellen Auswirkungen des Coronavirus auf die Bevölkerung und das einheimische Kleingewerbe abzufedern.

Gewisse Massnahmen laufen bereits. So etwa der Stützungsfonds, «mit dessen Hilfe bereits einigen Zuger Kleinunternehmen die Liquidität gesichert werden konnte», wie der Kanton mitteilt. Weitere breit abgestützte Massnahmen sollen nun vorangetrieben und umgesetzt werden.

Befristete Steuersenkung von 82 auf 80 Prozent

Viele Unternehmen im Kanton Zug, vor allem das Kleingewerbe, sind in ihrer Existenz bedroht. «Nebst den kurzfristig wirkenden Massnahmen ist auch eine mittelfristig wirksame Unterstützung unabdingbar, um die Wirtschaft wieder hochzufahren, da die wirtschaftlichen Schäden auch nach der Überwindung der gesundheitlichen Krise spürbar sein werden», schreibt der Regierungsrat in der Mitteilung.

Die Massnahmen würden Unternehmen und Private treffen, die mit ihren Steuergeldern geholfen haben, den Kanton Zug erfolgreich zu machen und das strukturelle Defizit der jüngeren Vergangenheit zu überwinden. Um ihnen zu helfen, wieder Fuss zu fassen, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat nun, befristet für die Jahre 2021 bis 2023 den Steuerfuss von heute 82 Prozent auf 80 Prozent zu senken.

«Die jüngst unerwartet hohen Steuererträge schaffen Handlungsspielraum für eine Steuersenkung, wovon die ganze steuerzahlende Bevölkerung und Wirtschaft rasch und einfach profitieren können», so Finanzdirektor Heinz Tännler. Mit diesem Impuls soll das Geld schneller wieder in den Wirtschaftskreislauf fliessen, um eine drohende Rezession zu bekämpfen.

Erhöhung des persönlichen Abzugs

Als steuerliche Massnahme zur Entlastung der ganzen Zuger Bevölkerung schlägt der Regierungsrat eine Erhöhung des «persönlichen Abzugs» vor. Bisher konnten Alleinstehende einen «persönlichen Abzug» von 7100 Franken und Verheiratete einen solchen von 14'200 Franken vornehmen.

Der Regierungsrat beantragt nun eine Erhöhung der Abzüge pro Person auf neu 11'100 Franken (Alleinstehende) beziehungsweise 22 200 Franken (Verheiratete) vor. Finanzdirektor Heinz Tännler erklärt: «Mit den erhöhten persönlichen Abzügen zahlen künftig etwa 15 Prozent der insgesamt rund 80'000 im Kanton Zug steuerpflichtigen natürlichen Personen keine Kantons- und Gemeindesteuern – heute sind es rund 12 Prozent.»

Vereinfachung des Mieterabzugs

Geht es nach dem Regierungsrat, soll der bisher kompliziert ausgestaltete Mieterabzug angepasst und vereinfacht werden. Der Abzug soll künftig einkommensunabhängig gewährt werden, um dem generell hohen Mietkostenniveau im Kanton Zug Rechnung zu tragen.

Neu sollen generell 30 Prozent der Wohnungsmiete bis maximal 10'000 Franken in Abzug gebracht werden können. Vom neuen, ausgebauten Mieterabzug profitieren künftig etwa 50 Prozent der steuerpflichtigen natürlichen Personen. Heinz Tännler fügt an: «Vom heutigen – tieferen – Abzug profitieren rund 40 Prozent.»

Aufstockung der Prämienverbilligung für drei Jahre

Der Regierungsrat rechnet damit, dass in den nächsten Jahren deutlich mehr Haushalte Prämienverbilligung beantragen werden.

Zwar basiert die Prämienverbilligung 2021 grundsätzlich auf den Steuerfaktoren 2019. Wenn das massgebende Einkommen 2020 aber mindestens 25 Prozent tiefer liege als 2019, soll für die Prämienverbilligung 2021 auf Gesuch hin auf das Einkommen 2020 abgestellt werden. Somit sei bereits bei der Prämienverbilligung 2021 mit einem «Corona-Effekt» zu rechnen.

«2022 und 2023 werden sich die Auswirkungen der Pandemie noch verstärkt zeigen, zumal dann generell die teils deutlich tieferen Einkommen 2020 beziehungsweise 2021 für die Prämienverbilligung massgebend sein werden», so der Regierungsrat. Heinz Tännler gibt zu bedenken: «Haben mehr Personen Anspruch auf Prämienverbilligung, sind die verfügbaren Mittel auf einen grösseren Personenkreis aufzuteilen und die individuellen Beiträge entsprechend zu reduzieren.»

Um dies zu verhindern, will der Regierungsrat für die Prämienverbilligung der Jahre 2021–2023 zusätzlich zehn Millionen Franken pro Jahr zur Verfügung zu stellen. Damit soll die überdurchschnittlich hohe sozialpolitische Wirksamkeit der Zuger Prämienverbilligung auch bei einer allfälligen Rezession sichergestellt bleiben.

Kreditausfallgarantie von 100 Millionen Franken

Um die Liquiditätsversorgung für Unternehmen und Selbstständigerwerbende sicherzustellen, wird zudem neu eine Kreditausfallgarantie von 85 Millionen Franken zur Verfügung gestellt.

Damit wird ein Kreditvolumen von 100 Millionen Franken abgedeckt. Dies ermöglicht den freiwillig teilnehmenden Geschäftsbanken im Kanton Zug, ihre Geschäftskundschaft selbstständig mit Liquidität zu versorgen.

«Es handelt sich dabei um Darlehen, welche die Banken aufgrund der Massnahmen zur Abfederung der negativen finanziellen Auswirkungen des Coronavirus an Einzelunternehmen, Selbstständigerwerbende und KMU mit Hauptsteuerdomizil im Kanton Zug vergeben», erklärt Tännler. Die Kreditausfallgarantie sei ergänzend zu den anderen Massnahmen auf Bundesebene.

Elternbeiträge an Kitas bis 10. Mai 2020

Weitere finanzielle Entlastungen gibt es im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Übernahme der Elternbeiträge jener Familien, die ihre Kinder – um die Coronavirus- Verbreitung einzudämmen – nicht mehr in einer Kindertagesstätte bzw. Tagesfamilie betreuen lassen respektive liessen, erfolgt bis zum 10. Mai 2020.

«Indem das Enddatum, bis zu welchem sich der Kanton an den Betreuungskosten der Eltern beteiligen wird, vom 18. April 2020 auf den 10. Mai 2020 verschoben wurde, müssen wir beim Kantonsrat nochmals einen Nachtragskredit von maximal 1,7 Millionen Franken einholen», erklärt Tännler.

Insgesamt beteiligt sich der Kanton somit mit maximal 4,5 Millionen Franken an den Elternbeiträgen. Summe und Zeitraum seien abschliessend und werden nicht mehr verlängert. Sämtliche Gemeinden des Kantons Zug hätten zugesagt, sich für die relevante Zeitspanne mit 20 Prozent am Gesamtbetrag zu beteiligen und entsprechende Anträge an die Gemeindeversammlung zu stellen.

Errichtung eines Pandemiefonds

Die Corona-Pandemie habe die Schweiz und auch den Kanton Zug vor schwierige Herausforderungen gestellt. Um die Erfahrungen auszuwerten, und um für eine nächste Pandemie oder eine Epidemie gewappnet zu sein, beantragt der Regierungsrat beim Kantonsrat die Errichtung eines Pandemiefonds.

Dieser soll mit zehn Millionen Franken aus der ordentlichen Staatsrechnung des Jahres 2021 ausgestattet werden. «Damit sollen Aktivitäten und Investitionen finanziert werden, um die Verbreitung gefährlicher Erkrankungen frühzeitig erkennen, präventiv beeinflussen und optimal bewältigen zu können», erläutert Heinz Tännler.

Der Verwendungszweck werde dabei bewusst offengehalten, weil Art und Zeitpunkt von Pandemien naturgemäss kaum vorausgesehen werden können.

Kanton will Reserve sinnvoll einsetzen

Die Sparanstrengungen der letzten Jahre hätten dazu geführt, dass der Kanton Zug heute finanziell solide aufgestellt sei. In den letzten beiden Jahren wurden Ertragsüberschüsse in der Höhe von fast 150 Millionen Franken (2018) beziehungsweise 175 Millionen Franken (2019) verbucht, was dem Kanton nun zu Gute käme. «Wir sind froh, dass der Kanton über eine grosszügige Reserve verfügt, die genau für Notfälle wie den vorliegenden eingesetzt werden kann», sagt der Finanzdirektor.

Die Ausgaben seien derzeit noch nicht abschliessend bezifferbar. Es sei aber davon auszugehen, dass diese mit dem bestehenden finanziellen Polster gedeckt werden können.

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