Materialkosten werden übernommen

Kanton Zug greift Lehrbetrieben unter die Arme

Der Kanton Zug übernimmt Material- und Mietkosten. (Symbolbild: Paul Trienekens/Unsplash)

Das Amt für Berufsbildung des Kantons Zug übernimmt ab diesem Jahr die Material- und Mietkosten, die anlässlich der Qualifikationsverfahren seitens Lehrbetriebe entstehen. Die Neuerung soll insbesondere für die im Gewerbe angesiedelten Unternehmen eine finanzielle Entlastung bringen.

Kosten, welche für die Lehrbetriebe im Rahmen des Qualifikationsverfahrens anfallen, werden ab diesem Jahr durch das Amt für Berufsbildung übernommen. Bis anhin stellte die Prüfungsorganisation die Material- und Mietkosten dem Amt für Berufsbildung in Rechnung. Dieses verrechnete die Kosten weiter an den Lehrbetrieb. Neu entfällt diese Weiterverrechnung, heisst es in einer Mitteilung des Amts für Berufsbildung.

Von der Neuerung profitieren vor allem Lehrberufe, die im Gewerbe angesiedelt sind, weil sie für ihre Qualifikationsverfahren je nach Beruf Material benötigen oder weil Mietkosten anfallen. Die Kosten reichen von rund 200 Franken für ein Qualifikationsverfahren eines Kochs, bis zu 1700 Franken für eine Innendekorateurin. Bei Berufen wie zum Beispiel Elektroinstallateur EFZ wird das Amt für Berufsbildung neu eine Pauschale gutschreiben, weil die Lernenden ihr Material selber mitbringen.

Hans Bachmann, Inhaber der Anton Bachmann AG, freut sich: «Die Kosten je Qualifikationsverfahren betragen für Metallbauer rund 1400 Franken und für Sanitärinstallateure rund 1000 Franken. Wir begrüssen diese Neuerung, denn sie bringt für unseren Lehrbetrieb jährlich eine nennenswerte finanzielle Entlastung bei den Ausbildungskosten für Lehrlinge.» Die Kosten für die Administration von Qualifikationsverfahren, die über elektronische Plattformen abgewickelt werden, übernimmt das Amt für Berufsbildung wie bisher.

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