Eine Kegelbahn für das Altersheim «Chlösterli»

Kanton Zug gibt grünes Licht für Umzonung – trotz Moratorium

Das «Chlösterli» in Unterägeri soll einen Anbau erhalten. (Bild: zvg)

Die Alters- und Pflegeinstitution «Chlösterli» in Unterägeri plant einen Erweiterungsbau, unter anderem mit einer Kegelbahn. Der Kanton hat nun einem Landabtausch zugestimmt, obwohl derzeit eigentlich keine Umzonungen erlaubt sind.

Die Alters- und Pflegeinstitution «Chlösterli» in Unterägeri will grösser werden. Deshalb hat der Stiftungsrat beschlossen, zur Ostseite hin einen dreistöckigen Erweiterungsbau zu realisieren. Geplant sind eine Kegelbahn im Untergeschoss, ein Aufenthaltsraum im Hochparterre sowie ein Konferenzsaal auf der obersten Etage. Der Anbau käme südlich des Kindergartens zu stehen (siehe Plan).

Damit das Projekt realisiert werden kann, ist jedoch ein interner Landabtausch nötig. Denn das Land, auf dem der Anbau dereinst stehen soll, liegt unmittelbar an der Grenze zur Landwirtschaftszone. Terrainveränderungen wie das Errichten von Bauten sind dort grundsätzlich nicht zugelassen.

Kein Freipass für weitere Projekte

Deshalb möchte das «Chlösterli», dass die betreffende Stelle der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OelB) zugeteilt wird. Als Kompensation soll eine entsprechende Fläche neu zur Landwirtschaftszone gehören. Dies wäre ohne den Einbezug Dritter möglich, da die Stiftung auch im Besitz des angrenzenden Grundstücks ist. Insgesamt geht es um eine Fläche von 602 Quadratmetern.

Der Gemeinderat liess abklären, ob dieses Vorgehen rechtlich zulässig ist. Die Situation wurde anschliessend durch den Kanton geprüft – mit einem erfreulichen Ergebnis für die Stiftung: Ein eins zu eins Abtausch gleicher Zonen ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Änderung der Nutzung kommt. Laut Kanton ist diese Art von Abtausch möglich, obwohl bis zum Abschluss der Ortsplanungsrevision der Gemeinde eigentlich keine Umzonungen erlaubt sind.

Auf der Ostseite des Altersheims sollen 602 Quadratmeter umgezont werden (Plan rechts). Der Erweiterungsbau ist rot dargestellt. (Bild: Amt für Raum und Verkehr).

Baubeginn ist für Sommer vorgesehen

«Mit dem vorgesehenen flächengleichen Abtausch wird die aktuell angestrebte Entwicklung des Chlösterli ermöglicht. Die mittel- bis langfristige Entwicklung wird jedoch nicht abgedeckt und ist aus Sicht des Amts für Raum und Verkehr zwingend im Rahmen der anstehenden Ortsplanungsrevision anzugehen», heisst es in der Beurteilung des Kantons.

Nach dem Kanton ist nun der Gemeinderat am Zug, welcher der Zonenplanänderung zustimmen muss. Wie der Stiftungsrat in der März-Ausgabe des Infoblatts «Echo vom Chlösterli» verlauten liess, sollte einer Baubewilligung jedoch nichts mehr im Wege stehen. Der Baubeginn ist für den Sommer vorgesehen. Wie viel das Projekt am Ende kosten wird, ist derzeit noch nicht im Detail bekannt.

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