Vernehmlassung

Kanton Zug fordert vom Bund viermal mehr Geld für Härtefälle

Zuger Altstadt, unten das Areal des ehemaligen Kantonspitals.

Die Kantone können derzeit für die Härtefallverordnung des Bundes ihre Wünsche anbringen. Wie schon der Kanton Luzern glaubt auch Zug, dass der veranschlagte Betrag nicht reichen wird.

Dass Härtefälle von Bund und Kantonen unterstützt werden müssen, da sind sich die Behörden einig. Wie das geschehen soll, ist allerdings noch nicht restlos geklärt. Der Bund hat seine Härtefallverordnung in die Vernehmlassung geschickt, bis am 13. November können die Kantone ihre Wünsche anbringen.

Die Verordnung des Bundes sieht vor, für die gesamte Schweiz 200 Millionen Franken bereitzustellen. Der Kanton Luzern glaubt, dass das nicht reichen wird (zentralplus berichtete). Auch der Kanton Zug findet, dass der Betrag zu tief angesetzt ist.

Kampf gegen Missbrauch ist wichtig

Es sei richtig, unverschuldeten Härtefällen in der Krisensituation finanzielle Unterstützung zu gewähren. Deshalb stehe man der Verordnung des Bundes grundsätzlich positiv gegenüber. Doch die 200 Millionen würden nicht ausreichen. «Eine Erhöhung auf 800 Millionen Franken wäre angezeigt», heisst es in der Mitteilung. Das erhöhte Kreditausfallrisiko gehe komplett zulasten der Kantone, weshalb deren absolute Beiträge auf dem Niveau der Vernehmlassungsvorlage richtig sei. Jedoch nur, wenn der Bund seinen Beitrag vervierfache.

Gleichzeitig sei die Missbrauchsbekämpfung bedeutend. Gerade, weil es um Steuergelder gehe. Sie müsse aber mit «vertretbarem, finanziellem und personellem Aufwand» erfolgen. Der Kanton hat deshalb dem Bund punktuelle Anpassungen und Präzisierungen vorgeschlagen.

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