Der Zuger Regierungsrat passt die Voraussetzungen für die Härtefallmassnahmen an, um der Wirschaft noch besser helfen zu können. Finanzielle Unterstützung soll künftig bereits ab 20 Prozent Umsatzeinbussen geleistet werden.
Um die von den Massnahmen betroffenen Unternehmen etwas entlasten zu können, hat der Zuger Regierungsrat eine Änderung der COVID-19-Härtefallverordnung beschlossen, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Die Voraussetzungen für den Erhalt von wirtschaftlicher Unterstützung für Zuger Unternehmen wird gesenkt. Künftig sollen Betriebe bereits ab Umsatzeinbussen von 20 Prozent finanzielle Unterstützung erhalten.
Die finanziellen Voraussetzungen für die Härtefallmassnahmen bestehen bereits. Der Kantonsrat hat insgesamt Rahmenkredite von 81,1 Millionen Franken für Darlehen und die Ausrichtung von à-fonds-perdu-Beiträgen gesprochen.
Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.