Kanton Zürich: Mehr Schutz vor Stalking
Stalking-Opfer werden im Kanton Zürich besser geschützt. Die Polizei kann nun auch bei Stalkern einschreiten, die nicht in einer Beziehung zum Opfer stehen, also etwa bei Nachbarinnen oder Arbeitskollegen. Der Kantonsrat hat der Änderung des Gewaltschutzgesetzes am Montag in zweiter Lesung mit 139 zu 25 zugestimmt. Gewaltschutzmassnahmen wie etwa ein Rayon- oder Kontaktverbot waren zwar bisher auch möglich. Sie wurden bisher in erster Linie gegen Ex-Partnerinnen und -Partner ausgesprochen. Laut Angaben der Regierung ist Stalking ein verbreitetes Problem.
Quelle:swisstxt
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