Kanton ZH: Zulassungsstopp für Ärzte
Im Kanton Zürich gilt ab sofort ein Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte. Ziel sei, die Anzahl neuer Arztpraxen zu reduzieren, teilt die Zürcher Gesundheitsdirektion mit. Ausnahmen gebe es unter anderem für Hausärzte. Wer zulasten der obligatorischen Krankenkasse abrechnen will, muss mindestens drei Jahre an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz tätig gewesen sein. Die Kantone sind vom Bund verpflichtet, eine solche Zulassungsbeschränkung für Ärzte zu erlassen, aber erst bis im Juli 2021. Weil bis dann aber noch viele Gesuche für eine Berufsausübung eingehen dürften, werden die Regeln in Zürich bereits jetzt geändert.
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