Stiftung beglückt Zuger Amt für Gesundheit

Kanton staunt nicht schlecht über 94’000-Franken-Spende

Die Stiftung Wonderland spendete 94'000 Franken an das Amt für Gesundheit.

Die Stiftung Wonderland hatte eine grosszügige Spende für die Zuger Gesundheitsdirektion parat. Diese ist aufgrund fehlender Richtlinien zunächst überfordert, findet aber doch noch eine Verwendung für die Spende.

Eine Stiftung namens Wonderland spendete dem Amt für Gesundheit 94'000 Franken. Dies ist dem Geschäftsbericht der Staatswirtschaftskomission (Stawiko) zu entnehmen. Und als ob es nicht skurril genug wäre, dass eine Stiftung dem Staat Geld schenken will, wusste das Amt für Gesundheit anfänglich nicht, ob und in welcher Form das überhaupt zulässig ist.

Aber beginnen wir von vorne: Die Stiftung Wonderland liess sich 2016 im Kanton Zug, genauer in Steinhausen nieder und äusserte den Wunsch lokale Projekte im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit zu unterstützen. Dabei geriet die Stiftung von der Kontaktstelle Wirtschaft bei der Volkswirtschaftsdirektion, über die Gesundheitsdirektion an das Amt für Gesundheit.

«Die hatten wohl Geld»

Das Amt für Gesundheit hat der Stiftung entsprechende Institutionen genannt, woraus diese mehrere Projekte, wie das Heilpädagogisches Schul- und Beratungszentrum Sonnenberg in Baar und das Heilpädagogische Zentrum Hagendorn, ausgesucht und unterstützt hat.

Die Verantwortlichen der Stiftung haben zudem ausdrücklich den Wunsch geäussert, auch ein Projekt der Gesundheitsdirektion zu finanzieren. «Die Stiftung wollte explizit verschiedene Projekte mit verschiedenen Partnern unterstützen, unter anderem auch mit dem Kanton», so die Generalsekretärin der Gesundheitsdirektion Beatrice Gross.

Fehlende Richtlinien

«Die Stiftung wollte sich sicher sein, dass das Geld für ein Projekt in ihrem Sinne verwendet wird», so Gross. Bei der Gesundheitsdirektion hätten sich die verantwortlichen offenbar richtig gefühlt.  Die Verwaltung hat in dieser Hinsicht wohl genügend Sicherheit ausgestrahlt. Neben der Postadresse finden sich im Internet nur wenige Informationen zu Wonderland.

Da das Amt für Gesundheit keine Regulierungen und Richtlinien für die Entgegennahme einer solchen Zuwendung kannte, wandte es sich an die Finanzdirektion. Diese machte darauf aufmerksam, dass die Gelder nicht für Aufgaben verwendet werden dürften, für die keine Rechtsgrundlagen bestünden, sprich für nichts, was das Amt für Gesundheit nicht auch sonst machen würde.

«Wir haben auch erstmal über das Geld gestaunt»

Beatrice Gross, Generalsekretärin der Gesundheitsdirektion

Ausserdem dürfen laut Stawiko keine Folgekosten für die öffentliche Hand entstehen. Das klingt zunächst als wären die 94'000 Franken von Wonderland absolut nutzlos. Das Amt für Gesundheit hat aber eine Lösung dafür gefunden. Man hat ein Projekt genommen, das durch diesen finanziellen Zustupf in einem viel grösseren Rahmen durchgeführt werden konnte. Dies ohne die Ressourcen der Verwaltung zusätzlich zu belasten.

Wonderland wollte grobes Konzept

«Wir haben auch erstmal gestaunt», sagt Gross über die Zuwendung. Sie hatte auch persönliche Gespräche mit einer Vertretung der Stiftung. «Dabei kam die Stiftung sehr seriös daher», so die Generalsekretärin. «Auch ich hatte dadurch ein gutes Gefühl bei der Sache.»

Wonderland wollte grob Wissen, was das Amt für Gesundheit mit dem Geld anfangen würde. Dazu wurde ein Antrag ausgefüllt, in dem die gesprochenen Mittel und der Verwendungszweck festgehalten sind. Ausser der Rechenschaft über die gemäss dem Konzept verwendeten Mittel bestünden der Stiftung gegenüber aber keine Verpflichtungen.

«10 Schritte für psychische Gesundheit»

Und was hat man nun mit dem Geld angefangen? Die bestehende Kampagne «10 Schritte für psychische Gesundheit» soll in Bild- und Textform für Jugendliche angepasst werden. Ebenfalls werde ein Workshop für Schulen zur Förderung der psychischen Gesundheit sowie Stärkung der Stressresistenz von Jugendlichen konzipiert.

Dieses Projekt wäre auch ohne die grosszügige Spende durchgeführt worden, allerdings weniger umfangreich. So wäre es dann beispielsweise nicht von einem durch die Hochschule Luzern durchgeführten Forschungsprojekt begleitet worden.

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