Bei Staatspersonal

Kanton Luzern will Tiefstlöhne nicht anheben

Der Bereich Reinigung gehört zu den tiefen Lohnklassen.

Reinigung, Küchenarbeit, Hauswirtschaft – alles Berufssparten, in denen die Löhne tief und der Frauenanteil hoch ist. Die Grüne Monique Frey wollte das ändern. Der Kanton sieht aber keinen Grund dafür.

Der Kanton Luzern hat verschiedene Aufträge ausgelagert. Dabei geht es vor allem um Arbeiten im Tieflohnsegment – zum Beispiel das Reinigungswesen oder die Betreibung von Mensen. Die Grüne Monique Frey wollte das mit einem Postulat ändern.

Freys Forderung: Der Kanton soll die ausgelagerten Aufträge in den öffentlichen Dienst oder in subventionierte Betriebe zurückführen und die Lohnklassen anheben, da in diesen Bereichen hauptsächlich Frauen tätig seien. «Für die Frauen im Tieflohnbereich braucht es dringend existenzsichernde Mindestlöhne», heisst es im Postulat vom vergangenen Oktober.

Ab 46'000 Franken Lohn pro Jahr

Der Kanton hingegen sieht keinen Grund, Massnahmen zu ergreifen. In seiner Stellungnahme schreibt er, dass die externen Dienstleistungserbringer branchenübliche Löhne zahlten. Der Kanton selbst vergüte bei Reinigung und Gastronomie sogar höhere Löhne.

Trotzdem gehört die Reinigung zur am schlechtesten bezahlten Lohnkategorie beim Kanton. Die Besoldungsordnung für das Staatspersonal sieht einen jährlichen Mindestlohn von 45'435 Franken vor. Tatsächlich belaufe sich der tiefste Lohn auf rund 47'000 Franken, bei der Gastronomie werden zwischen 46'000 und 72'000 Franken pro Jahr bezahlt. Im Kanton betrifft dies 294 Angestellte, 254 davon sind Frauen.

Wer von einer Auslagerung betroffen sei, dem werde eine dreijährige Lohn- und Beschäftigungsgarantie zugesichert. Man habe auch darauf geachtet, nur Partner zu wählen, die die Vorgaben der Gesamtarbeitsverträge einhalten oder übertreffen.

Regierung sieht keine Diskriminierung

Im Kanton Luzern gebe es keine Hinweise, dass er in den unteren Lohnsegmenten unverhältnismässig tief entlöhnen würde, schreibt der Regierungsrat. Die Kantone Bern und Zürich würden in diesen Kategorien ähnlich viel bezahlen.

Zudem gebe es in der kantonalen Verwaltung lediglich 24 Angestellte (ohne Auszubildende, Kurzaushilfen oder Sozialstellen), die weniger als 52'020 Franken pro Jahr verdienten und damit laut dem Bundesamt für Statistik (Bfs) in den Bereich der Tieflohnstellen fallen. 22 dieser 24 Personen sind Frauen. Laut der Regierung werden sie alle «im Laufe der weiteren beruflichen Tätigkeit die vom Bfs definierte Schwelle überschreiten». Folglich gebe es auch keine systematische Entlöhnung im Tieflohnbereich. Eine geschlechterdiskriminierende Vergütungspraxis habe die Lohnanalyse im Jahr 2016 auch nicht feststellen können. Die Regierung empfiehlt dem Kantonsrat deshalb, das Postulat abzuweisen.

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