Regierungsrat schlägt neues Berechnungsmodell vor

Kanton Luzern will Beitrag pro Schüler senken

Der Kanton Luzern will seine Ausgaben für die Volksschule stärker selber regulieren können. Er schlägt ein neues System für die Berechnung der Pro-Kopf-Beiträge vor – und will damit schon bald 1,5 Millionen Franken pro Jahr sparen. 

Der Beitrag des Kantons an die Volksschulen ist in den letzten Jahren angestiegen. Zu stark, findet der Regierungsrat. Er will die Kosten besser unter Kontrolle haben und schlägt darum einen Systemwechsel für die Berechnung der Pro-Kopf-Beiträge vor. Nicht mehr die effektiven Betriebskosten sollen ausschlaggebend sein, sondern die sogenannten Standardkosten, die lediglich von kantonalen Entscheiden abhängen.

Die Massnahme ist Bestandteil des umfangreichen Konsolidierungsprogramms 17 (KP17), mit dem der Kanton seinen Haushalt in den nächsten drei Jahren um insgesamt rund 520 Millionen Franken entlasten will. Mit dem neuen Berechnungsmodell für die Volksschulen soll der Kanton ab 2018 jährlich 1,5 Millionen Franken sparen. Zudem geht der Regierungsrat davon aus, dass mit dem neuen System die Beiträge weniger stark steigen – und sich das Wachstum bei durchschnittlich einem Prozent einpendelt.

Kanton will bessere Kontrolle

Heute zahlt der Kanton den Gemeinden einen Viertel der sogenannten Normkosten. Diese basieren auf den durchschnittlichen Betriebskosten aller Schulen. Diese Normkosten sind in den letzten Jahren aus mehreren Gründen um bis zu vier Prozent gestiegen. Einfluss auf die Erhöhung haben unter anderem die Lehrerlöhne, die Klassengrössen oder neue Unterstützungsangebote.

Der Kanton will für seinen Anteil künftig nur noch jene Kosten berücksichtigen, die er selber direkt beeinflussen kann. Dazu gehören die Entwicklung der Löhne, Vorgaben zum Unterricht oder neues Schulmaterial. Investitionen der Gemeinden, etwa in die Infrastruktur oder zusätzliche Angebote, sollen für den Pro-Kopf-Beitrag des Kantons nicht mehr relevant sein.

Mit diesem Systemwechsel setze er die Forderung des Kantonsrates nach besserer Kontrolle der Kosten um, teilt der Regierungsrat mit.

Vernehmlassung gestartet

Der Kanton hat eine entsprechende Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt. Gemeinden, Parteien und Verbände können sich bis Mitte Januar 2017 dazu äussern. Das Gesetz soll per 2018 in Kraft treten.

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