Bund machte es vor, Luzern zieht nach

Kanton Luzern verschiebt Abstimmung über transparente Mieten

Steigende Mieten in Luzern: Über eine Initiative, welche dies ändern wollte, wird vorerst nicht abgestimmt.

Der Regierungsrat setzt die kantonale Abstimmung über eine Volksinitiative des Luzerner Mieterverbands bis auf weiteres aus. Dieser reagiert erleichtert.


Der Bundesrat hat gestern beschlossen, auf die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Er begründet dies damit, dass für einen ordnungsgemässen Ablauf eine freie Meinungsbildung stattzufinden hat.

Dazu gehört ein Abstimmungskampf, in dem die Parteien, Verbände und die Medien eine entscheidende Rolle spielen. Aufgrund der aktuellen Ausbreitung des Corona-Virus und der damit verbundenen Massnahmen können nun aber keine Veranstaltungen stattfinden. Der ordnungsgemässe Prozess der Meinungsbildung ist nicht garantiert.

Das gleiche gilt für die kantonale Abstimmung über die Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!», die ebenfalls am 17. Mai 2020 hätte stattfinden sollen. Der Regierungsrat hat daher entschieden, den Urnengang zu verschieben, wie er nun mitteilt.

Neues Datum ist noch nicht bekannt

«Alles andere hätte mich auch überrascht», sagt dazu Cyrill Studer Korevaar. Er ist Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverband Luzern, welche die Initiative lanciert hatte. «Die Argumente, die auf Bundesebene gelten, lassen sich eins zu eins auf den Kanton übertragen.»

Den Vorschlag gesellschaftlich und politisch zu diskutieren sei unmöglich, wenn ein anderes Thema die Debatte derart dominiere. «Unter diesen Umständen macht es Sinn, die Abstimmung zu verschieben, auch wenn wir es natürlich bedauern, dass sich der Volksentscheid dadurch verzögert.» Die Initiative fordert die Offenlegung von Vormieten zur Bekämpfung der steigenden Mietpreise.

Regierungsrat ruft zu baldigem Abstimmen auf

Der neue Zeitpunkt der Abstimmung ist noch offen. Die Gemeinderatswahlen vom 29. März 2020 finden derweil nach heutigem Wissensstand statt, wie die Regierung weiter mitteilt. Allfällige zweite Wahlgänge werden jedoch verschoben. Voraussichtlich werden sie Ende Juni abgehalten.

In den nächsten Tagen werde eine Notverordnung zur Regelung der politischen Rechte während der COVID-19-Situation auf Stufe Gemeinden verabschiedet. Derweil ruft der Regierungsrat die Bürgerinnen auf, möglichst rasch per Brief abzustimmen

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Beat Murer
    Beat Murer, 22.03.2020, 12:22 Uhr

    Offener Brief an Regierungspräsident und Justizdirektor Paul Winiker
    In der heutigen Samstagausgabe der «Luzerner Zeitung» (21. März 2020) haben Sie Aussagen gemacht, welche so nicht im Raum stehen gelassen werden können (siehe unter «Dateien»).
    Nachdem Sie sich medienwirksam mit den Regierungsratskollegen gestern im Lichthof des Regierungsgebäudes fotografieren liessen und Ihre (völlig berechtigten) Appelle zu den Corona-Massnahmen in den Medien an die Bevölkerung richteten, nehmen Sie und der Regierungsrat offenbar in Kauf, dass die zahlreichen, in Auszählarbeiten involvierten Personen ihre Gesundheit aufs Spiel setzen.

    Als ehemaliger Gemeinderat (heute Stadtrat) von Kriens und spätestens auch als für Wahlen und Abstimmungen zuständiger Justizdirektor sollten Sie eigentlich über Mindestkenntnisse der organisatorischen Abläufe auf diesem Gebiet verfügen.

    Was sagen Sie den unzähligen (und wohl der Mehrheit der) Stimmberechtigten, welche ihre Wahllisten in der letzten Woche bei den Gemeinden direkt oder via Postweg abgeben wollen? Darunter sind unzählige ältere Personen, welche zur Zeit andere Sorgen haben, als sich mit den gemeindlichen Wahlen vom 29. März zu beschäftigen.

    Könnten Sie sich vorstellen, dass eine katastrophal tiefe Stimmbeteiligung – selbst bei letztlich «gelungenen» Auszählarbeiten – für «Sieger» und «Verlierer» aus demokratiepolitischer Sicht zufriedenstellend wäre?

    Wollen Sie verantworten, wenn bei Ausfall von Schlüsselpersonen der Informatik und in den speziellen Fachgruppen die Auszählungen kollabieren? Wenn darunter gesundheitlich und altersmässig gefährdete Personen sind, könnten diese nämlich diesen Dienst nicht antreten.

    Auch wenn die Briefwahl schon lange läuft, ist das kein Grund, angesichts des jetzigen «Ausnahmezustandes» die Wahlen nicht zu sistieren und die Amtsdauer der jetzigen Exekutiven und Legislativen nicht auf unbestimmte Zeit zu verlängern.

    Was halten Sie davon, wenn Exekutivämter lange verwaist wären, da bis auf weiteres wohl keine zweiten Wahlgänge mehr möglich sind? Da die eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen für den Urnengang vom 17. Mai 2020 inzwischen ja abgesagt worden sind, ist ein allfälliger zweiter Wahlgang an diesem Datum obsolet geworden.

    Sie erwähnen im heutigen Interview mit der «LZ» auch die Einhaltung der «Fünf-Personen-Regel». Das ist Wunschdenken. In den vier Luzerner Gemeinden mit Parlamenten (Luzern, Horw, Kriens, Emmen) sind unzählige Zweierteams viele Stunden an Computern mit den Eingaben der veränderten Proporzlisten beschäftigt. Sie können dafür unmöglich zwei Meter physischen Abstand einhalten!

    Eine Verlangsamung, also zeitliche Erstreckung der Auszählarbeiten ist überhaupt nicht machbar. Bei den Auszählarbeiten der Proporzwahlen greifen viele Auszählprozesse ineinander, welche nicht auseinandergerissen werden können.

    Mehr Personal kurzfristig aufzubieten ist völlig illusorisch. Schon für den Normalbetrieb ist es seit langem nicht so einfach, die ordentliche Anzahl Urnenbürofunktionäre zu rekrutieren. Die politischen Parteien können deswegen schon seit längerer Zeit nicht mehr die Ihnen aufgrund Ihrer Stärke zur Verfügung gestellten Quoten erfüllen. Zudem müssten Fachpersonen mit Leitungsfunktionen noch geschult werden; bekanntlich dauert es aber nur noch eine Woche bis zum Wahltermin.

    Sie müssen nicht noch weitere Massnahmen des Bundes abwarten, sondern der ganze Regierungsrat sollte nun das Primat der Politik dem Primat der Volksgesundheit unterordnen und so auch die Wertschätzung gegenüber dem verantwortlichen Personal in den Gemeinden und den unzähligen Helferinnen und Helfer zeigen.

    Hochachtungsvoll grüsst Sie, sehr geehrter Herr Regierungspräsident,

    Beat Murer, ehemaliger Leiter Wahlen und Abstimmungen Stadt Luzern, Luzern

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  • Profilfoto von Libero
    Libero, 19.03.2020, 19:02 Uhr

    Beat Murer hat recht. Aus meiner Sicht -mit über 40 Jahren Mitarbeit im Urnenbüro bei Beat Murer- kann der Wahltermin bis am Sonntag 29.3.2020 eingehalten werden. Für die 30 bis 40 WählerInnen an der Urne am Sonntag findet sich bestimmt eine Lösung. Die Auszählung könnte an folgenden Tagen mit jungen Leuten in geschütztem Rahmen im Stadthaus in Ruhe organisiert werden. Die Stimmbeteiligung bei Stadtratswahlen wird erfahrungsgemäss einiges unter 40% sein. Die Ergebnisse könnten ohne Problem auch 2-3 Tage später öffentlich werden. Für den 2. Wahlgang hat die Kantonsregierung ja schon einen Plan.

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  • Profilfoto von Beat Murer
    Beat Murer, 19.03.2020, 17:29 Uhr

    Als ehemaliger Leiter Wahlen und Abstimmungen mache ich mir seit geraumer Zeit sorgen, ob angesichts der rasanten Entwicklung der Massnahmen rund um die Ausbreitung des Corona-Virus die Gemeindewahlen und somit auch die Städtischen Wahlen überhaupt noch durchgeführt werden können. Ich denke da vor allem auch an die zahlreichen Auszählpersonen (darunter wohl auch viele ältere Frauen und Männer). Die Zahl der noch an der Urne Wählenden wird wohl äusserst bescheiden sein. Ebenfalls könnte ich mir vorstellen, dass der bisherige Eingang Brief kleiner ist als erfahrungsgemäss im gleichen Zeitraum vor dem Wahldatum.

    Zudem geben in der letzten Woche vor dem Wahltag in der Regel ca. die Hälfte der brieflich Stimmenden ihre Wahllisten ab, was gerade viele Ältere von der Stimmabgabe hindern könnte, da über 65-jährige das Haus eigentlich nicht mehr verlassen sollten.

    Der Kanton ist nun wirklich gefragt, über die Bücher zu gehen. Es geht nun um die Gesundheit aller und insbesondere auch der zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auszählarbeiten. Emmen, Kriens, Luzern und Horw sind nebst den Einwohner- bzw. Stadtratswahlen auch mit den Proporzwahlen (Einwohnerrate bzw. Stadträte speziell gefordert)

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