Kanton Luzern überprüft Kaminfegermonopol

Der Luzerner Regierungsrat setzt für die Revision des Gesetzes über den Feuerschutz eine Projektgruppe ein. Diese klärt die Fragen, ob das Kaminfegermonopol fallen und die Pflicht zur Feuerwehrersatzabgabe ausgeweitet werden soll.
 

Heute können Hausbesitzer im Kanton Luzern ihren Kaminfeger noch nicht frei wählen (Kaminfegermonopol). Im Rahmen einer Revision des Gesetzes über den Feuerschutz (FSG) will der Regierungsrat einerseits dieses Monopol überprüfen und andererseits die Forderungen der als Postulat erklärten Motion von Armin Hartmann (SVP, Schlierbach) bezüglich Feuerwehrersatzabgabe berücksichtigen, heisst es in der Medienmitteilung.

Er hat dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt und einen Projektauftrag erteilt: Die Gruppe soll verschiedene Varianten einer Aufhebung des Kaminfegermonopols aufzeigen und gegeneinander abwägen. Insbesondere geht es um die Sicherstellung der Feuerschutz-Kontrollen und der ordnungsgemässen Reinigung der Anlagen.

Bei den Feuerwehr-Ersatzabgaben sollen ebenfalls Änderungen und Varianten diskutiert werden. Im Vordergrund stehe eine Steigerung der Einnahmen der Gemeinden durch eine Ausweitung der Ersatzabgabepflicht auf quellenbesteuerte und beschränkt steuerpflichtige Personen.

Im Vorfeld der Gesetzesanpassung ist eine Reduktion der Kaminfegerkreise von 19 auf 18 vorgesehen, teilte der Kanton weitermit.

Kanton Luzern überprüft Kaminfegermonopol
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon