Weil er vor Steuerausfällen warnte

Kanton Luzern stellt Kadermann zu Unrecht schlechteres Arbeitszeugnis aus

Die Dienststelle Steuern ist in der Buobenmatt untergebracht. Hier arbeitete der Mann zehn Jahre lang. (Bild: les)

Dass er sich kritisch zu möglichen Steuerausfällen äusserte, hat einen Abteilungsleiter im Luzerner kantonalen Schatzungswesen den Job gekostet. Ihm wurde rechtswidrig gekündigt. Und dann traten seine Vorgesetzten auch noch nach, indem sie ihm ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellten.

Zehn Jahre lang arbeitete ein Luzerner in der Dienststelle Steuern, sieben Jahre leitete er die Abteilung Immobilienbewertung mit rund 40 Angestellten. Sie ist für die Schatzung von 180'000 Liegenschaften im Kanton zuständig. Das Team stellt also fest, wieviel ein Haus wert ist, damit es entsprechend versteuert werden kann.

Auf den 1. Januar 2021 soll das Schatzungswesen vereinfacht werden – ein Schritt, der von der Politik seit Jahren gefordert wird. Konkret wird die Bewertung künftig ohne Augenschein vorgenommen. Das heisst: Die Mitarbeitenden müssen nicht mehr vor Ort gehen, um sich ein Bild vom Wert einer Liegenschaft zu machen. Acht bis zehn Stellen sollen so abgebaut werden. Die Regierung rechnet mit Einsparungen von 1,5 Millionen Franken.

Um zu sparen, verzichtet der Kanton auf Einnahmen

Die politisch brisante Frage ist: Hat der Kanton dank der Vereinfachung letztlich wirklich mehr Geld in der Kasse? Vermutlich nicht. Damit Einsprachen vermieden werden können, müssen die Schätzungen nämlich nach unten korrigiert werden, womit Steuererträge verloren gehen. Davor warnte der Kadermann – und fiel deshalb bei seinen Vorgesetzten in Ungnade.

Bis zum Eklat im Frühling 2017 wurde dem Mann in Beurteilungs- und Fördergesprächen tadellose Arbeit attestiert. Nun wurde er von einem Tag auf den anderen nach Hause geschickt, um Überstunden abzubauen. Kurze Zeit später folgte die Kündigung.

Diese war missbräuchlich, wie das Kantonsgericht feststellte (zentralplus berichtete). Als Kadermann sei es seine Aufgabe gewesen, auf kritische Punkte seines Fachgebietes hinzuweisen, befand das Gericht. Mit dem Urteil ist der Fall allerdings nicht abgeschlossen, wie sich nun zeigt.

Bewusst negative Formulierungen gewählt

Denn die Vorgesetzten haben dem Mann nicht nur gekündigt, sie haben mit einem Arbeitszeugnis auch dafür gesorgt, dass es für ihn schwierig sein könnte, eine neue Stelle zu finden. Der ehemalige Kadermann klagte auch deswegen ­– und bekommt erneut Recht.

Das Zeugnis erwecke den Eindruck, dass es sich bei ihm um einen illoyalen Mitarbeiter handle, machte der ehemalige Kantonsmitarbeiter geltend. Zudem seien bewusst negative Formulierungen gewählt worden. Und zwischen den Zeilen stehe, dass er den Anforderungen nicht genügt und sich in der Arbeit verloren habe. Er forderte, dass die mehr oder weniger versteckten Andeutungen zu den Kündigungsgründen aus dem Zeugnis gelöscht werden.

Negative Bewertung ohne Begründung ist unzulässig

Die Dienststellenleitung zeigte sich vor Gericht wenig einsichtig. Es werde eine Bestätigung von «Leistungen und Tugenden verlangt, die mangels Vorhandensein schlichtweg nicht bestätigt werden könnten», schrieb sie in einer Stellungnahme.

Das Kantonsgericht hält in seinem Urteil jedoch fest, dass die Bewertungen im Arbeitszeugnis teilweise tatsächlich weniger gut ausfallen als noch im Zwischenzeugnis. Und teilweise liefere die Dienststellenleitung dafür keine Begründung, weshalb die Umformulierung nicht zulässig sei.

An anderer Stelle stellt das Gericht eine «unzulässige vieldeutige Auslassung» fest, mit welcher der Eindruck erweckt werde, dass sich der Kadermann gegenüber seinen Vorgesetzten nicht konstruktiv verhalten habe.

Das Kantonsgericht verknurrt die Dienststellenleitung zudem dazu, im Zeugnis festzuhalten, dass die Kündigung rechtswidrig erfolgt ist.

Das neue Zeugnis kostet den Betroffenen 1000 Franken

Weil nicht alle Einwände des Mannes aus Sicht des Gerichts berechtigt sind, wird die Beschwerde nur teilweise gutgeheissen. Mit der Konsequenz, dass der ehemalige Kantonsmitarbeiter auf einem Teil der Gerichtskosten – nämlich tausend Franken – sitzen bleibt.

Der Fall hat eine politische Komponente, weil vorliegend mit einer kritischen internen Stimme falsch umgegangen worden ist. Oder wie es die «Luzerner Zeitung» einst formulierte: «Er zeigt exemplarisch auf, wie das Streben nach Loyalität den Vorgesetzten gegenüber und die Wahrung der Interessen des Gemeinwesens in der öffentlichen Verwaltung aufeinanderprallen können.»

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 05.11.2019, 14:43 Uhr

    Treu dem Sprichwort: Dem Überbringer der schlechten Nachricht wird der Kopf abgeschlagen! Gut, hat das unabhängie Gericht dies korrigiert!

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