Betreuungs- und Mutterschaftsurlaub

So verbessert der Kanton Luzern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

(Bild: Unsplash/ Wes Hicks)

Was tun, wenn ein Kind plötzlich krank wird und rund um die Uhr Unterstützung durch seine Eltern braucht? Um solche Probleme zu lösen führt der Kanton Luzern neu bezahlten Betreuungsurlaub ein.

Per 1. Juli 2021 verbessert der Kanton Luzern für seine Mitarbeiterinnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Bereich der Angehörigenbetreuung. 

  • Es wird ein bezahlter Urlaub für Eltern eingeführt, wenn eines ihrer Kinder wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist. Dieser Betreuungsurlaub ist auf höchstens 14 Wochen beschränkt. Die Eltern können diese Tage frei unter sich aufteilen.
  • Der bezahlte Mutterschaftsurlaub kann neu um maximal 56 Tage verlängert werden, wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt ununterbrochen während mindestens zwei Wochen im Spital verbleiben muss.

Beide Urlaube werden zu 100 Prozent besoldet, während der Anspruch auf Erwerbsersatz an den Kanton Luzern als Arbeitgeber geht. «Mit diesen Anpassungen wird die Arbeitszeit flexibilisiert und die Anstellungsbedingungen werden familienfreundlicher», schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werde dadurch weiter verbessert.

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