Schatzungswesen erfährt massive Veränderungen

Kanton Luzern schafft Schatzungsgesetz ab

Finanzdirektor Marcel Schwerzmann drückt bei der Umsetzung der Steuervorlage 17 aufs Tempo.

(Bild: les)

Im Kanton Luzern soll die Schatzung der Miet- und Katasterwerte von Grundstücken künftig vereinfacht werden. Unter anderem wird das bisherige Schatzungsgesetz aufgehoben und die Bestimmungen für die Immobilienbewertung werden ins Steuergesetz integriert.

Was sich bereits angedeutet hatte (zentralplus berichtete), ist nun Tatsache: Das Schatzungsgesetz wird im Kanton Luzern abgeschafft. Dies ist Teil einer Vereinfachung des Schatzungswesens, wie der Kanton mitteilt.

Neu können natürliche Personen in jeder Steuerperiode sowohl den Kataster- als auch den Mietwert im Rahmen der Einkommens- und Vermögenssteuerveranlagung anfechten. Im Regelfall entfällt ein Augenschein vor Ort. Auch in anderen Kantonen bestehen im Schatzungswesen bereits einfache und regelbasierte Pultschatzungsverfahren.

Letztmals vor 30 Jahren

Die letzte grössere Teilrevision des Schatzungsgesetzes trat vor 30 Jahren in Kraft. Künftig stützt sich die steuerliche Schatzung für den Gebäudeteil auf die Daten der Gebäudeversicherung Luzern und für den Landwert auf immobilienökonomische Marktdaten ab.

Zudem werden die Landwerte neu parzellenscharf im GIS-Portal veröffentlicht. Damit könne sich die Eigentümerschaft volle Transparenz bezüglich den Landwerten verschaffen. Die steuerliche Bewertung erfolge so grundsätzlich anhand weniger, in der Regel bereits vorhandener interner und externer Marktdaten.

Dazu gehören der Gebäudeversicherungswert, die Altersentwertung und der auf Marktdaten basierende Landwert. Die Schatzungsmethode werde unter optimaler Nutzung diverser strukturierter Daten und der technischen Möglichkeiten deutlich vereinfacht. Daraus entstehe ein jährliches Kostensparpotenzial von rund acht bis zehn Personaleinheiten oder 1,5 Millionen Franken.

Neue Regelung soll Transparenz fördern

«Wir sind erfreut über die massgeblichen Vereinfachungen der steuerlichen Schatzungspraxis im Interesse der Verwaltungsökonomie und eines attraktiven Wohnstandortes», sagt der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann.

Er sei überzeugt, dass mit der neuen Regelung eine Steigerung der Effizienz und Transparenz im Schatzungsverfahren für die gut 200’000 Grundstücke (Stand 2018) erfolgt. Die verkürzten Schatzungszyklen von fünf Jahren (bisher 15 Jahre) würden aufgrund der hohen Automatisierung nicht zu Mehrkosten in der Verwaltung führen.

Jährliche Indexierung des Mietwertes nicht mehr nötig

Der neue Schatzungszyklus rechtfertige es, auf die bisher jährliche Indexierung des Mietwertes zu verzichten. Die steuerlichen Ermässigungen bei selbstgenutztem Wohneigentum von 25 Prozent auf dem Katasterwert und von 30 Prozent auf dem Mietwert bleiben unverändert.

Die neue Schatzungsmethode sei auch gewappnet für eine allfällige Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Die Abschaffung hätte weder gesetzliche noch technische Anpassungen zur Folge.

Änderungen sollen 2021 in Kraft treten

Ob mit der Anwendung der neuen Schatzungsmethode das Steuersubstrat erhalten werden kann, wurde geprüft, indem die resultierenden Kataster- und Mietwerte mit den aktuell gültigen verglichen wurden.

Nichtlandwirtschaftliche Grundstücke wurden bisher in der Regel aufgrund eines Augenscheins nach der sogenannten Mischwertmethode aus Real- und Ertragswert bewertet. Neu stützt sich die Bewertung, je nach Objektart, entweder auf den Real- oder den Ertragswert, während der Mietwert in Prozenten des Katasterwerts erfolgt.

Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke werden weiterhin nach den dafür geltenden bundesrechtlichen Vorschriften zum Ertragswert bewertet.
 
Vorgesehen ist, dass die Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2021 in Kraft tritt und alle Objekte gestaffelt im ersten Schatzungszyklus neu bewertet sind.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon