Weniger Meldungen betreffend Personenfreizügigkeit

Kanton Luzern registriert mehr Schwarzarbeit

Diese und nächste Woche kommt es auf der A14 zwischen Gisikon-Root und Rotkreuz zu Nachtsperrungen. (Bild: Symbolbild zvg)

Beim Kanton Luzern sind im letzten Jahr über 600 Meldungen wegen möglicher Schwarzarbeit eingegangen – mehr als im Vorjahr. Trotzdem sind die Verantwortlichen insgesamt überzeugt: Die Unternehmen im Kanton Luzern halten die Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne grundsätzlich gut ein.

Die Zahl der Meldungen im Zusammenhang mit Schwarzarbeit ist 2018 gestiegen. Im vergangenen Jahr sind 613 mögliche Verstösse mit insgesamt 951 beteiligten Personen gemeldet worden – im Vorjahr waren es 590 potenzielle Vorstösse.

Das zeigt der Bericht «Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern 2018», den die Stelle WAS Wirtschaft Arbeit Soziales am Montag präsentierte. Er dokumentiert die Situation im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und zur Schwarzarbeit.

751 Personen wurden durch das Kantonale Kontrollorgan (KKO) und dessen Partnerstellen kontrolliert. Bis zum Jahresende lagen 236 rechtskräftige Sanktionsentscheide vor, 35 mehr als im Vorjahr. Die meisten Sanktionen seien im Rahmen der Ausländergesetzgebung und Arbeitslosenversicherung ausgesprochen worden, heisst es in der Mitteilung.

187 Verstösse gegen Meldepflicht

Demgegenüber registrierte der Kanton Luzern 2018 eine leichte Abnahme der gemeldeten Erwerbstätigen aus EU- und EFTA-Staaten, die in der Schweiz maximal 90 Tage ohne Bewilligung arbeiten können. Die Zahl der Meldungen ist um rund 1,3 Prozent auf 20’259 gesunken. Martin Bucherer, Leiter WAS wira Luzern, vermutet hinter dem leichten Rückgang den sich abzeichnenden stagnierenden Konjunkturverlauf per Januar 2019, verbunden mit einer leicht sinkenden Erwerbstätigkeit im Gastgewerbe.

«Die Unternehmen verhalten sich bis auf wenige Ausnahmen korrekt.»

Martin Bucherer, Leiter WAS wira Luzern

Insgesamt wurden 187 Verstösse gegen die Meldepflicht von ausländischen Arbeitnehmenden festgestellt und sanktioniert. Zum Vergleich: 2017 waren es noch 210. In 23 Fällen kam es zu einem Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen. 18 davon waren bis Ende 2018 erfolgreich abgeschlossen waren, die betroffenen Unternehmen haben die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmer ausbezahlt.

Martin Bucherer an seinem Arbeitsplatz. Die Kantone müssen den «Inländervorrang light» umsetzen.

Martin Bucherer ist mit der Situation im Kanton Luzern grösstenteils zufrieden.

Martin Bucherer hält fest: «Die Unternehmen verhalten sich bis auf wenige Ausnahmen korrekt.» Auch Giuseppe Reo, Präsident der Tripartiten Kommission Arbeitsmarkt TKA, sagt: «Zusammenfassend können wir festhalten, dass die Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne auf dem Luzerner Arbeitsmarkt nach wie vor grossmehrheitlich eingehalten werden.»

Der Kanton Luzern hat zwar mit 1’911 Kontrollen in den Betrieben weniger Überprüfungen durchgeführt als im Vorjahr. Dennoch liege das über den mit dem Bund vereinbarten Vorgaben.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon