Gebührenstreit mit Betreibungsamt Horw

Kanton Luzern gewinnt vor Bundesgericht, muss aber zahlen

Der Kanton Luzern und das Betreibungsamt Horw haben sich seit mehreren Monaten einen erbitterten Streit über eine Gebühr von 61.30 Franken geliefert. Nun hat das Bundesgericht dem Kanton Luzern Recht gegeben, der dennoch 2523.30 Franken zahlen muss.

Der Konflikt geht auf einen Horwer Schuldner zurück, der 1997 einen Verlustschein erhielt, weil er die direkte Bundessteuer jahrelang nicht bezahlt hatte. Bevor die Rechnung im letzten Jahr verjährt wäre, schritt die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern ein und reichte beim Betreibungsamt Horw das Betreibungsbegehren ein und forderte von diesem eine Eingangsbestätigung.

Das Betreibungsamt Horw verrechnete für die Eingangsbestätigung 61.30 Franken. Der Kanton Luzern zog daraufhin vor das Krienser Bezirksgericht, welches dem Kanton recht gab und die Rechnung auf 23.30 Franken festsetzte. Daraufhin legte das Betreibungsamt Horw am Kantonsgericht Luzern Beschwerde ein, welche allerdings ebenso abgelehnt wurde wie nun jene vor Bundesgericht. Der Kanton Luzern zahlt nun neben den Gerichtskosten von 2500 Franken, weil das Kantonsgericht als Aufsichtsbehörde geurteilt hatte, für die Eingangsbestätigung eine vergünstigte Rechnung von 23.30 Franken.

Kanton Luzern gewinnt vor Bundesgericht, muss aber zahlen
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 24.07.2018, 09:55 Uhr

    Ist es schon wieder April?

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