Nun spricht der Zuger Bildungsdirektor

Kanti Menzingen: Sex-Gespräch war nicht Trennungsgrund

Nicht die Doppellektion, sondern ihre unterschiedliche Vorstellung zum Rollenbild der Lehrperson ist der Kantilehrerin zum Verhängnis geworden. (Bild: woz)

Berichten zufolge habe die Kantonsschule Menzingen den Vertrag einer Lehrerin nicht verlängert, da diese mit ihren Schülerinnen über Sexualität diskutierte. Gemäss dem Zuger Bildungsdirektor hängt der Trennungsgrund jedoch nicht direkt mit besagter Doppellektion zusammen.

«Der frühere Klosterfrauen-Geist ist wohl noch nicht ganz besiegt!» kommentiert zentralplus-Leser Lussi Erwin den Artikel über den Fall der Kantonsschule Menzingen (zentralplus berichtete). Eine Lehrerin hat mit ihren volljährigen Schülerinnen den Anfang des Films «Female Pleasure» angeschaut. Daraufhin hat sich eine Diskussion über Themen wie die eigene Sexualität oder Selbstachtung entwickelt. Die Schulleitung fand die Fragen jedoch «zum Teil grenzwertig» und liess den Arbeitsvertrag der Lehrerin auslaufen.

Rollenbild soll Trennung ausgemacht haben

Nun meldet sich der Zuger Bildungsdirektor Stephan Schleiss zu Wort. In einer Antwort an die «Luzerner Zeitung» berichtigt er, dass die Trennung der Kantonsschule von der Lehrerin nicht direkt mit der Diskussion während der Doppellektion zusammenhänge. «Die Nicht-Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags ist im Nachspiel zu verorten und nicht in der Lektion», schreibt er.

Hauptgrund für die Trennung seien die unterschiedlichen Vorstellungen von den Aufgaben und der Funktion einer Lehrperson, erklärt Schleiss. Insbesondere in den Fragen bezüglich «Nähe und Distanz» zu den Schülern seien die Meinungen auseinandergedriftet. Während die Schulleitung die Fragen als zu persönlich empfand, beharrte die Lehrerin auf der Position, dass sie ihre Schülerinnen kenne und die Fragen in Ordnung seien. «Der Versuch, ein gemeinsames Verständnis der Rolle der Lehrperson zu erlangen, ist gescheitert», so Schleiss gegenüber der Zeitung.

Bildungsdirektion sieht keinen Handlungsbedarf

Dass andere Lehrer nun Hemmungen zu Diskussionen über Sexualität entwickeln könnten, sieht Bildungsdirektor Schleiss nicht als Gefahr: «Dass der Arbeitsvertrag mit der betreffenden Lehrperson nicht verlängert wurde, hat nichts damit zu tun, dass die Sexualität im Unterricht zum Thema gemacht wurde. Sexualkunde ist integraler Bestandteil jedes gymnasialen Bildungsganges», wie er der Zeitung auf die Frage antwortet. Deshalb sehe die Bildungsdirektion auch keinen Handlungsbedarf für weiteres Vorgehen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 23.11.2021, 01:11 Uhr

    Bei den Schülerinnen soll es sich um volljährige junge Frauen handeln, die sich in der Doppellektion über die weibliche Sexualität wohl gefühlt und inhaltlich nichts auszusetzen hatten, was auf eine pädagogische Meisterleistung hinweisen würde. Offenbar wurden die Schülerinnen bei der Beurteilung weder von der Schulleitung, noch vom Bildungsdirektor angehört. Die fadenscheinige Begründung von Herrn Schleiss erinnert mich an die Entlassung des Kantilehrers C. S. in den frühen 70er Jahren. Dieser hatte den SchülerInnen das Du angeboten, was den Autoritäten an der «Athene» total unpassend und inakzeptabel erschienen war.

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