Luzern: Regierungsrat gegen Kulturland-Initiativen

Kampf gegen Zersiedelung: Von neuen Fussballplätzen und Viehställen

Das Initiativkomitee übergibt Kathrin Graber, Leiterin der Abteilung Gemeinden, die Unterschriften.

(Bild: giw)

Zwei Luzerner Initiativen wollen das Kulturland besser schützen. Der Regierungsrat anerkennt zwar die Ziele, die Initiativen würden jedoch Nachteile mit sich bringen. Deshalb will die Regierung dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag unterbreiten. 

Kurz vor Ende seines Amtes hat Regierungsrat Robert Küng diesen Freitagmorgen Stellung zu den beiden Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» genommen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Ablehnung der Initiativen, nimmt die Anliegen jedoch auf und unterbreitet einen Gegenentwurf zur Gesetzesinitiative.

Das überparteiliche Initiativkomitee will mit der Verfassungsinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» den Schutz der Kulturlandschaft stärken und in der Kantonsverfassung verankern. Die Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» will den Schutz der landwirtschaftlichen Nutzfläche verstärken und die Anforderungen bei Einzonungen und Überbauungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen verschärfen. Weiter will die Initiative die Kompensation von Fruchtfolgeflächen einschränken und den Landschaftsraum besser erhalten und aufwerten (zentralplus berichtete).

Initiativen würden Raumplanung erschweren

Die Verfassungsinitiative bringe keinen Zusatznutzen, da die mit der Initiative verfolgten Ziele mit dem geltenden Planungs- und Baugesetz bereits erreicht werden können, erklärte Küng vor dem Medien. Die geforderten Anliegen sind im übergeordneten Recht des Bundes und auch im kantonalen Gesetzesrecht ausnahmslos enthalten. Deshalb lehnt der Regierungsrat die Verfassunginitiative ohne Gegenvorschlag ab.

Dagmar Jans vom Rechtsdienst des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement und Vorsteher Robert Küng erläuterten die Argumente gegen die Initiativen diesen Freitagmorgen vor den Medien.

Dagmar Jans vom Rechtsdienst des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement und Vorsteher Robert Küng erläuterten die Argumente gegen die Initiativen diesen Freitagmorgen vor den Medien.

(Bild: les)

Auch der Gesetzesinitiative steht die Regierung kritisch gegenüber, ist jedoch bereit, die Anliegen im Rahmen eines Gegenvorschlags aufzunehmen. Die Gesetzesinitiative in ihrer Vollständigkeit würde eine differenzierte Raumplanung erschweren, eine massvolle Entwicklung gefährden und zu einer übermässigen Gewichtung des Bodenschutzes führen, argumentierte der Vorsteher des Bau-, Umwelt-, und Wirtschaftsdepartement.

Regierung will sich Spielraum wahren

So könnte Land, das als landwirtschaftliche Nutzfläche gilt, nicht mehr bebaut werden, obwohl es sich in der Bauzone befindet. Auch der Bau von Sportplätzen wäre kaum mehr möglich. Dasselbe gilt für Landwirtschaftsbetriebe, die einen modernen Viehstall bauen oder für Gewerbebetriebe, die sich an ihrem Betriebsstandort vergrössern wollen.

Der Gegenentwurf berücksichtige die wesentlichen Anliegen der Gesetzesinitiative, ohne den raumplanerischen Spielraum allzu sehr einzuschränken, erklärt Küng.

 

Initiant Andreas Meier besuchte die Medienkonferenz ebenfalls und lauschte den Ausführung von Regierungsrat Küng gespannt. «Grundsätzlich positiv», so seine erste Reaktion auf den Gegenvorschlag. Jetzt müsse das Komitee die Botschaft im Detail studieren. «Entscheidend wird sicher auch sein, was in den Kommissionen und im Kantonsrat noch passiert», so Meier. Inhaltlich wollte er den Vorschlag noch nicht gross kommentieren, da würden ihm die nötigen Kenntnisse über den Vorschlag der Regierung fehlen. «Uns ist es wichtig, dass die Themen breit diskutiert werden. Raumplanung, Schutz der Kulturlandschaft und Biodivitätsförderung haben in den letzten Monaten an Bedeutung gewonnen», so Meier.

SP unterstützt beide Initiativen

Die SP Luzern macht sich in einer Mitteilung für die Annahme der beiden Initiativen stark. «Es ist Zeit, umzudenken in der Bodenpolitik. Der Kanton trägt eine zentrale Rolle in der Raumplanung. Versucht der Kanton diese Verantwortung auf die Gemeinden abzuwälzen, fühlt sich niemand mehr verantwortlich für eine sorgfältige Überprüfung der Konsequenzen eines Bauvorhabens auf das Ökosystem und die Landschaft.», so Kantonsrätin Sara Muff.

«Wir müssen nun Massnahmen festlegen um die Landschaft sowie landwirtschaftlich nutzbare Flächen nachhaltig zu schützen, damit auch die kommenden Generationen noch davon profitieren können», erklärt Muff.

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