Kampf gegen den beschränkten Wettbewerb in Zug

Die eidgenössische Gesundheitspolitik fordert, dass mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen stattfinden soll. Eine Teilrevision des entsprechenden Krankenversicherungsgesetzes sollte den Spitälern bereits vor Jahren mehr unternehmerische Flexibilität ermöglichen. Auch im Kanton Zug wurde das Spitalgesetz angepasst. Dort gibt es jedoch eine in dieser Form Schweiz weit einzigartige Sonderreglung: Die Bettenbeschränkung im Kanton Zug. Die Andreasklinik, welche in Cham ihren Sitz hat, hat nun gegen diese Sonderregelung Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, bestätigt Urs Hürlimann gegenüber der «Luzerner Zeitung». Der Entscheid ist noch ausstehend.

 

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