Mit chinesischer Freundin im Sexmilieu tätig

Kadermann des Luzerner Migrationsamts verurteilt

Hier wurde heute das Urteil gesprochen. (Bild: Collage zentralplus)

Ein Abteilungsleiter des Luzerner Amts für Migration hat seiner chinesischen Freundin den rechtswidrigen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert und ihr eine Erwerbstätigkeit verschafft. Dass es sich dabei um Tätigkeiten im Sexmilieu handelt, sorgt für zusätzliche Brisanz. Heute nun wurde das Urteil veröffentlicht.

Angefangen hat die Geschichte irgendwann im Jahr 2015: Herr Muff*, bis dahin in leitender Position im Amt für Migration des Kantons Luzern tätig, muss sich vor Gericht verantworten. Zunächst als Auskunftsperson – und gerät dann selber ins Zentrum der Ermittlungen.

Angefangen hat es mit einem Mobiltelefon

Wie die «Weltwoche» berichtete, ist der Mann mit einer Chinesin verheiratet, hat zu dem Zeitpunkt aber daneben noch eine chinesische Freundin, von der seine Ehefrau nichts weiss. Diese Freundin reiste 2014 als Touristin in die Schweiz ein. So weit, so gut.

Doch dann wird gemäss Weltwochen-Recherchen in Luzern eine dritte Chinesin verhaftet. Diese trug zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung ein Mobiltelefon bei sich, das auf Muffs Namen registriert war.

Vom Telefon ins Sexmilieu

Auf diesem Telefon fanden die Ermittler Nummern von einem Escort-Service. Die Nummer dieses Services konnten sie auch mit Muff in Verbindung bringen, wie die «Weltwoche» schreibt.

Fakt ist: Muff mietete für seine chinesische Freundin eine Wohnung in der Stadt Luzern. Von dort aus betrieb diese ein Escort-Service-Geschäft, wie die «Weltwoche» schreibt. Die Angestellte dieses Geschäfts ist die Chinesin mit dem Mobiltelefon, welche die Polizei verhaftet hatte (notabene hatte diese auch keine Aufenthalts- und Erwerbserlaubnis).

Von all dem will Muff aber nichts gewusst haben, wie er während den Gerichtsverhandlungen aussagte. Auch von den Waffen (Messer, Schlagstock), die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt werden konnten, weiss Muff offenbar nicht, wie sie in seine Wohnung gelangen konnten. Weil es da eben «einen Haufen Waren gebe», wie Muff vor Gericht aussagt. Und die verschiedenen Schusswaffen, die beschlagnahmt wurden, habe er schon über 20 Jahre, und er habe nicht gewusst, dass er diese hätte melden müssen.

Trotzdem schuldig

Am Mittwoch nun ist das Urteil des Luzerner Bezirksgerichts gefällt worden. Und Muff wird – auch wenn er nichts davon gewusst haben will – schuldig gesprochen. Muff muss sich für des Erleichterns des rechtswidrigen Aufenthalts einer Ausländerin und des Verschaffens einer Erwerbstätigkeit an eine Ausländerin ohne die erforderliche Bewilligung verantworten. Er wird zu einer bedingten Geldstrafe von über 15’000 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt.

Zudem wurde Muff der mehrfachen Missachtung der Meldepflicht von Waffen schuldig gesprochen. Unter anderem handelt es sich dabei um ein Sturmgewehr, eine Pistole, eine Maschinenpistole und Schalldämpfer.  


Zudem muss der Beschuldigte die gesamten Kosten des Vorverfahrens und des Gerichtsverfahrens tragen und eine Busse bezahlen. Insgesamt kosten Muff seie Vergehen etwa 8500 Franken.

Wie die «Weltwoche» schreibt, ist dem Mann mittlerweile gekündigt worden. Bis Ende Juni bezieht er aber noch seinen Lohn, erst dann endet die Kündigungsfrist. Weder das Luzerner Justiz- und Sicherheitsdepartement noch das Amt für Migration waren heute für eine Stellungnahme erreichbar.

Auch die Freundin ist schuldig

Auch Muffs chinesische Freundin wurde verurteilt. Sie ist in folgenden Punkten schuldig gesprochen worden: Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, rechtswidriger Aufenthalt in der Schweiz, Erleichtern der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthaltes, des Verschaffens einer Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung und der Beschäftigung einer Ausländerin ohne Bewilligung. 
Auch sie muss die Kosten für das Verfahren selber tragen und bezahlt für ihre Vergehen insgesamt knapp 4500 Franken.

Der Mann hat in der Zwischenzeit Berufung angekündigt.

 (*) Name von der Redaktion geändert

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