Wegen «hysterischem» Zustand

Zugerin verliert Fahrausweis – obwohl sie nicht Auto fuhr

Die Zuger Polizei hat die Frau beim Strassenverkehrsamt gemeldet – und dieses hat ihr den Fahrausweis entzogen. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Sie ist nie zu schnell gefahren und auch nicht betrunken Auto ins Auto gestiegen. Trotzdem hat das Zuger Strassenverkehrsamt einer 43-Jährigen den Fahrausweis entzogen. Wie kann das sein?

Die Frau ist an diesem Abend im Februar 2022 in einer Ausnahmesituation. In einer Bar in Zug rastet sie aus. Sie schreit herum und randaliert. Die Betreiberinnen wissen sich nicht mehr zu helfen. Darum rufen sie die Polizei.

Doch auch die ausgerückten Einsatzkräfte schaffen es nicht, die Frau zu beruhigen. «Renitent und hysterisch» habe sie sich verhalten, steht später im Polizeibericht. Mit einem Rettungswagen wird sie ins Zuger Kantonsspital gebracht. Im Spital wird eine Blutalkoholkonzentration von 1,57 Promille festgestellt. Zudem macht sie im Spital suizidale Andeutungen. Darum wird sie anschliessend in eine psychiatrische Klinik gebracht.

Fahrausweis ist weg

Im Sanatorium angekommen, beruhigt sich die 43-Jährige aber rasch. Die Ärztinnen kommen zum Schluss, dass keine Gefahr besteht, dass sich die Frau das Leben nimmt. Wenige Stunden nach der Einlieferung wird sie bereits wieder entlassen.

Bloss: Ihren Fahrausweis hat sie zu dem Zeitpunkt nicht mehr. Obwohl sie in jener Nacht gar nicht daran dachte, in ein Auto zu steigen, haben die Polizistinnen den Vorfall dem Strassenverkehrsamt gemeldet. Und dieses hegt nun Zweifel an der Fahreignung der Frau.

Zugerin ist ein völlig unbeschriebenes Blatt

Die 43-Jährige versteht die Welt nicht mehr. Sie hat sich noch nie etwas zuschulden kommen lassen im Strassenverkehr. Sie hatte an jenem Abend auch nicht so viel getrunken, dass dies rechtsmedizinisch als «Rausch» gelten würde. Also wehrt sie sich vor dem Verwaltungsgericht Zug gegen den Ausweisentzug.

Natürlich hätte sie an jenem Abend nicht mehr Auto fahren dürfen, räumt sie vor Gericht ein. Das habe sie aber auch nicht vorgehabt. Sie sei absolut in der Lage, den Konsum von Alkohol und die Teilnahme am Strassenverkehr zu trennen. Eine Alkoholabhängigkeit liege nicht vor.

Ab zum Verkehrsgutachter

Trotzdem sind beim Strassenverkehrsamt nun die Zweifel geweckt. Und die lassen sich nicht mehr so einfach vom Tisch fegen. Der Grund: Liegt bei einem Menschen irgendeine psychische Störung vor, so ist «in der Regel» eine Fahreignungsabklärung nötig. So steht es in einem Leitfaden des Bundesamts für Strassen. Explizit wird dort erwähnt, dass der vorläufige Fahrausweisentzug bei «sehr aggressivem und/oder unkooperativem Verhalten» angezeigt sei. Selbst wenn dieses nicht im Zusammenhang mit einem Unfall steht.

Das Strassenverkehrsamt weist zudem darauf hin, dass der Frau nach der Entlassung aus der Psychiatrie ein Medikament mitgegeben wurde. Dieses soll sie «bei Unruhe» einnehmen. Sollte sie die maximale Tagesdosis einnehmen, wäre ihre Fahrfähigkeit eingeschränkt. Dies ist im Zusammenhang mit einer Nebendiagnose relevant: Der Zugerin wird im Austrittsbericht nämlich eine Abhängigkeit von Beruhigungsmitteln attestiert.

Kampf um den Fahrausweis kostet 1’200 Franken

Das Verwaltungsgericht schreibt in seinen Erwägungen, dass «eher Zurückhaltung» geboten ist, wenn der Grund für eine Fahreignungsprüfung nicht mit den Fahrqualitäten zusammenhängt. Trotzdem seien in dem Fall die Voraussetzungen erfüllt, um die Frau genauer unter die Lupe zu nehmen. «Auch wenn es zugegebenermassen nicht einfach zu verstehen ist, dass trotz eines tadellosen Leumunds als Verkehrsteilnehmerin die Fahreignung abgeklärt werden soll», wie es im Urteil heisst.

Der Gang ans Gericht – und damit der erfolglose Kampf um den Fahrausweis – hat die Frau nun bereits 1’200 Franken gekostet. Als Nächstes wird nun eine Fahreignungsprüfung gemacht, für die ebenfalls sie aufkommen muss (zentralplus berichtete). Allerdings schreibt das Gericht, dass allenfalls auch ein Bericht des aktuellen Therapeuten ausreichen könnte. Damit deutet es an, dass eine kostenintensive medizinische Begutachtung allenfalls doch nicht verhältnismässig ist.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Lenker
    Lenker, 31.08.2022, 12:42 Uhr

    Autofahren ist halt kein Grundrecht sondern ein Privileg. Insbesondere hier in der Schweiz mit ÖV überall.

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  • Profilfoto von TomE
    TomE, 30.08.2022, 12:00 Uhr

    Unglaubliche Geschichte ! Das verdanken wir alles unserem Autohasser Leuenberger. Sachfremde präventive Fahrausweisentzüge gab es davor nicht.

    und grosses Lob an ZP für die Angabe verwendeter Quellen, sogar mit Links. Ich nutze dies oft um mir ein eigenes Bild zu verschaffen. Andere Zeitungen könnten dies gern übernehmen. Sehr hilfreich !

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