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Eine Zugerin ist mit einem gewalttätigen Mann verheiratet. Weil er untergetaucht ist, kann sie sich aber nicht scheiden lassen. Stattdessen erhält sie seine Rechnung.
Es ist ein Albtraum ohne Ende in Sicht, in dem sich eine Zugerin befindet. Seit einigen Jahren ist die 48-Jährige mit einem 37-jährigen Tunesier verheiratet. Aus der anfänglichen Liebe wurde aber schnell Horror, wie sie gegenüber dem «Blick» schildert. Der Mann entpuppt sich als Schläger.
Ihr Ehemann ist schwer gewalttätig. Drei Tage, nachdem die beiden in eine gemeinsame Wohnung gezogen sind, bedrohte er sie massiv und sie musste ein erstes Mal die Polizei rufen. So ging es dann weiter. Zwei Wochen später warf sie ihn aus der Wohnung. Daraufhin wollte sie die Trennung. Eine Annullation der Ehe erschien ihr damals einfacher, als die Scheidung.
Angriff mitten in der Nacht
Den Behörden reichten die Gründe jedoch nicht. Der Schriftwechsel mit ihrem Anwalt und den Behörden hätten auf dem Tisch gelegen, als der gewalttätige Noch-Ehemann betrunken und unangekündigt in die Wohnung kam. Er habe dann die Nacht auf dem Sofa verbringen dürfen, erzählt die Frau.
Als sie bereits im Bett war, habe er die Briefe entdeckt und sei ausgerastet. Er überfiel sie im Schlaf. «Als ich aufwachte, kniete er auf mir und schlug mit beiden Fäusten in mein Gesicht. Ich wurde ohnmächtig», erzählt die Zugerin gegenüber dem «Blick».
Mann taucht unter, Scheidung unmöglich
Sie habe nur überlebt, weil ihre Tochter aufgewacht sei und die Polizei rief. Als diese auftauchte, war der 37-Jährige aber bereits weg. Und seither ist er untergetaucht. Für die Zugerin, die die Scheidung will, ist das ein grosses Problem. Eine Scheidung ist in Abwesenheit des einen Ehegatten praktisch unmöglich. Auch, wenn er von der Polizei gesucht wird.
Bisher hätte der Mann auch nicht gefunden werden können. Stattdessen erhält die Zugerin seine Rechnungen für Krankenkasse, Handy oder Haftpflichtversicherung. Die ersten hätte sie noch bezahlt. Mittlerweile schickt sie sie ungeöffnet zurück.
Bis zur Scheidung muss sie noch warten. Möglich ist diese laut Gesetz frühestens im Februar 2026 möglich. Bis dahin lebt die Zugerin in Angst, dass der Gewalttäter wieder zurückkommen könnte. Der Schrecken des Angriffs im Schlaf sitze ihr noch immer in den Knochen, wie sie dem «Blick» erzählt. Ich sehe ihn permanent mit meinem inneren Auge, wie er auf mir kniet und mit der Faust in mein Gesicht schlägt».
- Artikel «Blick»