Ein Mann aus dem Kanton Zug hat einen Streit mit der Krankenkasse CSS. Dieser Streit landet vor dem Verwaltungsgericht. Und genau dort, entsteht noch ein weiterer Streit, welcher am Ende vor dem Bundesgericht landet.
Eigentlich wollte der Mann aus dem Kanton Zug wegen seiner Krankenversicherung vor Gericht. Die CSS wollte von dem Mann Geld für seine Heilungskosten sehen. Er hat sich dagegen gewehrt, ging mit einer Beschwerde ans Verwaltungsgericht.
Das Zuger Verwaltungsgericht sendete dem Mann zuerst mal eine Rechnung zu. Er sollte einen Kostenvorschuss von 400 Franken bezahlen, ansonsten würde das Verfahren vom Geschäftsverzeichnis des Verwaltungsgerichts abgeschrieben.
Das Verwaltungsgericht Zug hat Bundesrecht verletzt
Diese Rechnung von 400 Franken hat der Mann nicht auf sich sitzen lassen. Er reichte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Wie im Urteil zu lesen ist, sind diese 400 Franken für den Mann viel Geld, da er selbst mittellos ist.
Das Bundesgericht musste sich am Ende mit einer Frage auseinandersetzen. Und zwar: «ob das kantonale Gericht Bundesrecht verletzte, als es eine Kostenvorschusspflicht des Beschwerdeführers für das kantonale Gerichtsverfahren bejahte.»
Die Antwort: Ja, das Verwaltungsgericht hat mit dem Entscheid tatsächlich Bundesrecht verletzt. Die Verfahren bei einem Versicherungsleistungsstreit sind in der Regel kostenlos. So ist es auch in diesem Fall. Im Urteil steht: «Die gegenteilige Auffassung der Vorinstanz verletzt Bundesrecht, weshalb ihre Verfügung vom 22. Dezember 2021 aufzuheben ist.» Das Bundesgericht hat zudem entschieden, keine Gerichtskosten von dem Mann zu verlangen.
- Urteil des Bundesgerichts 9C_13/2022
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