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Ein 31-jähriger Zuger hat der Kantonspolizei Zürich einen Mittelschalldämpfer in Rechnung gestellt, den diese bei einer Kontrolle beschädigt hatte. Dabei hat er geblufft – was ihn jetzt teuer zu stehen kommt.
Der Projektleiter geriet im April 2021 in eine Fahrzeugkontrolle. DIe Zürcher Polizisten stellten dabei fest, dass der Mann an seinem Mercedes Abänderungen am Auspuff vorgenommen hatte, die nicht erlaubt sind. Kurzerhand wurde der Endschalldämpfer von den Beamten demontiert.
Einige Monate später meldete sich der Zuger bei der Rechtsabteilung der Kantonspolizei Zürich. Er machte geltend, dass die Polizisten beim Demontieren des Endschalldämpfers auch den nicht abgeänderten Mittelschalldämpfer beschädigt habe. Die Neuanschaffung habe ihn 3200 Franken gekostet. Geld, das er nun zurück haben wolle.
Günstig kaufen, teuer in Rechnung stellen – das ist Betrug
Nach einigem hin und her schickte der 31-Jährige der Polizei dann einen Kostenvoranschlag in der Höhe von rund 3400 Franken. In Tat und Wahrheit jedoch hatte er längst einen günstigen Mittelschalldämpfer von einem Kollegen besorgt.
Als die Polizei in aufforderte, einen detailierten Kostenvoranschlag für die Reparatur einzureichen, hatte er natürlich keinen solchen. Also fälschte er eine Original-Service-Rechnung und schickte diese der Rechtsabteilung. Offenbar ging er davon aus, dass die Kantonspolizei Zürich die Echtheit nicht überprüfen würde. Doch da täuschte er sich.
Nun ist er es, der eine saftige Rechnung bekommt. Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt ihn wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 170 Franken. Diese wird im Wiederholungsfall innert drei Jahren fällig. Sofort bezahlen muss der Zuger aber eine Busse von 1700 Franken, wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervor geht.
Wie ist dieser Artikel entstanden?
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- Strafbefehl 1A 2022 1469 vom 9. September 2022