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Bei einem Unwetter lief in Unterägeri eine Wohnung voll mit Wasser. Die Gebäudeversicherung wollte dafür nicht aufkommen. Das Gericht verpflichtet sie nun zur Zahlung.
Tausende Blitze, Starkregen, Hagel und Orkanböen – im Sommer 2021 zogen heftige Gewitter über die Zentralschweiz. In Luzern war gar die Rede vom heftigsten Unwetter seit 15 Jahren (zentralplus berichtete). Verschont blieb auch der Kanton Zug nicht. Die Gewitter richteten vielerorts grosse Schäden an. Die Gebäudeversicherungen der Zentralschweiz registrierten Tausende von Fällen.
Um einen solchen ging es kürzlich vor dem Zuger Verwaltungsgericht. Was war passiert? Ende Juli 2021 zog mittags eine heftige Gewitterfront über Zug. Innert kurzer Zeit standen in den Gemeinden Risch, Zug, Walchwil, Unterägeri und Oberägeri etliche Keller, Tiefgaragen und Strassen unter Wasser.
Zehn Zentimeter Wasser nach wenigen Minuten
So auch bei einer Liegenschaft in Unterägeri. Eine Einliegerwohnung stand unter Wasser. Schon nach wenigen Minuten stand der Pegel zwischen fünf und zehn Zentimeter hoch, so meldete es der Besitzer. Die Folgen: Boden und Wände waren durchnässt und teilweise kaputt. Sie mussten getrocknet und die Wände neu gestrichen werden. Die Kosten: über 3500 Franken.
Der Besitzer der Liegenschaft verfügt über eine Elementarschadenversicherung. Diese deckt Schäden, die zum Beispiel durch Hagel, Erdrutsch oder eben Sturm verursacht wurden. Es sei denn, es handelt sich um Schäden, die durch «rechtzeitige, zumutbare Massnahmen» hätten verhindert werden können. Oder, mit anderen Worten: Wenn man trotz Sturm und Hagel selbst Schuld am Schaden hat.
Türrahmen morsch? Versicherung will nicht zahlen
Und genau das soll bei der Wohnung in Unterägeri der Fall gewesen sein. So zumindest glaubte es die Zuger Gebäudeversicherung, wie es im Urteil des Verwaltungsgerichts heisst. Denn: Die Türe zur Wohnung und deren Rahmen sollen wegen mangelnden Unterhalts derart morsch gewesen sein, dass das Wasser dort eingetreten sei. Schliesslich sei ein knappes Jahr später erneut Wasser in die Wohnung eingedrungen, wobei festgestellt worden sei, dass der Rahmen morsch sei.
Ausserdem bezweifelte die Versicherung, dass beim Sturm 2021 wirklich bis zu zehn Zentimeter Wasser in die Wohnung eingedrungen sind. Maximal zwei Zentimeter sollen es gewesen sein, glaubt die Versicherung. Ergo: selbst schuld, keine Zahlung.
Dagegen zog der Liegenschaftsbesitzer vor Gericht. Das Wasser sei beim Sturm nicht durch den morschen Rahmen eingedrungen und hätte somit auch nicht zurückgehalten werden können, wenn dieser zuvor erneuert worden wäre. Somit sei der Schaden gedeckt, die Gebäudeversicherung müsse die Kosten für die Trocknung, den Wandanstrich, die Gipserarbeiten und den Bodenbelag übernehmen.
Gericht nimmt Gebäudeversicherung in Pflicht
Das Zuger Verwaltungsgericht gibt nun dem Liegenschaftsbesitzer recht. Zwar könne nicht mehr genau nachgewiesen werden, wie viel Wasser in die Wohnung gelangte, und ja, der Türrahmen war wohl etwas morsch. Aber es sei zweifelhaft, dass dort so viel Wasser eindringen konnte, um die nachgewiesenen Schäden an der Wohnung zu verursachen.
«Der Schaden wäre wohl auch entstanden, wenn der untere Teil der Rahmenverbreiterung der Eingangstüre keinen Mangel aufgewiesen hätte. Jedenfalls ist es der Gebäudeversicherung nicht gelungen, etwas anderes nachzuweisen», heisst es in dem Urteil.
Es verpflichtet die Versicherung, den Fall neu zu beurteilen und die Kosten gegebenenfalls zu übernehmen. Ausserdem muss sie dem Liegenschaftsbesitzer eine Parteientschädigung von 4700 Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
- Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts