13 Jahre Gefängnis gefordert

Zuger soll seine Kinder während Jahren missbraucht haben

Der Prozess am Zuger Strafgericht dauert voraussichtlich drei Tage. (Bild: mik)

Ein Vater aus dem Kanton Zug muss möglicherweise für 13 Jahre ins Gefängnis. Er soll seine Kinder während Jahren sexuell missbraucht haben.

Tatort ist eine kleine Zuger Gemeinde. Hier in einer Wohnung direkt an einer Hauptstrasse sollen sich zwischen den Jahren 2013 und 2019 Vorgänge abgespielt haben, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. Aus Rücksicht verzichtet zentralplus auf konkrete Ausführungen der Vorwürfe, deretwegen der 40-Jährige nun vor Gericht steht.

Nur so viel: Die Anklageschrift der Zuger Staatsanwaltschaft hat es in sich. Auf dutzenden Seiten wirft sie dem 40-Jährigen vor, seine beiden Kinder – besonders jedoch die Tochter – während Jahren sexuell missbraucht zu haben. Die Anklagepunkte reichen von sexueller Nötigung, über Schändung, Kinderpornografie bis hin zu Inzest.

Zuger soll Taten minutiös dokumentiert und archiviert haben

Die Kinder waren zu den Zeitpunkten der Vorfälle zwischen fünf und zwölf Jahre alt. Besonders verstörend ist die Vielzahl der Bilder, die der Beschuldigte gemäss Anklageschrift gemacht haben soll. In der Anklageschrift ist aufgeführt, wie er seine Taten minuziös fotografisch und mit Videos dokumentiert habe. Tausende Bilder sollen so zusammengekommen sein. Fotografiert mit dem Handy und schliesslich abgelegt auf dem Computer. Die Ermittler hätten auf dem Rechner zudem hunderte weitere Aufnahmen mit kinderpornografischem Material aus dem Internet gefunden, das nicht von den eigenen Kindern stamme.

Zudem soll der Beschuldigte im Badezimmer, wo Teile der mutmasslichen Taten begangen worden sind, im Wäschekorb eine Go-Pro-Kamera versteckt haben.

Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, habe der Zuger das Video- und Fotomaterial sortiert und gebündelt, um «später zu jedem Zeitpunkt seiner Wahl uneingeschränkt darauf zugreifen, seine Erinnerung an die Geschehnisse auffrischen und sich daran sexuell erregen zu können».

Tochter bekam im Primarschulalter zweimal pro Woche Alkohol

Ebenso krass: Wie die Staatsanwaltschaft Zug in ihrer Anklageschrift schreibt, soll der Beschuldigte seiner minderjährigen Tochter regelmässig alkoholische Getränke verabreicht haben. So soll er ihr während der vierten und sechste Klasse der Primarschule mindestens ein- bis zweimal pro Woche Alkohol verabreicht haben.

Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, habe der Mann seiner Tochter seit frühster Kindheit vermittelt, dass der Missbrauch und die grausigen Praktiken «normal» seien. «Der Beschuldigte übte hier instrumentalisierte, strukturelle Gewalt aus», heisst es in der Anklageschrift.

Erst im Alter von gegen zwölf Jahren sei sich die Tochter der Tragweite der Handlungen bewusst geworden und habe begonnen, sich zur Wehr zu setzen.

Der Vater muss sich ab Mittwoch vor dem Zuger Strafgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert für den 40-Jährigen eine Gefängnisstrafe von 13 Jahren. Ausserdem soll er eine Therapie, die er bereits begonnen habe, fortsetzen. Der Prozess wird voraussichtlich drei Tage lang dauern. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
  • Anklageschrift der Zuger Staatsanwaltschaft
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