Bundesgericht entscheidet

Zuger Obergericht hat einen Afghanen zu Unrecht abgewiesen

Der Afghane hatte beim Zuger Obergericht Einsprache gegen einen Strafbefehl erhoben. (Bild: mma)

Weil ein Afghane schriftlich auf sein Recht auf Einsprache verzichtet hatte, wies ihn das Zuger Obergericht ab. Zu Unrecht, wie sich nun zeigt.

Das Zuger Obergericht muss den Fall eines jungen Afghanen neu beurteilen. Wie das «Regionaljournal Zentralschweiz» berichtet, sei der Mann wegen illegaler Einreise verurteilt worden. Bis vor Bundesgericht habe er sich dagegen gewehrt und nun Recht erhalten.

Als der Mann Zug erreichte, ging er selbstständig zur Zuger Polizei. Tags darauf habe er eine bedingte Geldstrafe erhalten, weil er keine gültigen Papiere hatte. Ein Polizist habe ihm den Strafbefehl auf Englisch vorgelesen und unterschreiben lassen, ebenso wie eine Erklärung, dass er auf Einsprachen verzichtet. Als sich der junge Afghane später doch gegen die Strafe wehrte, lehnte das Zuger Obergericht seine Einsprache ab.

Das Bundesgericht sagt nun, es sei nicht garantiert, dass der Mann verstanden habe, was der Polizist ihm vorgelesen hat. Nur wer hinreichend informiert sei, könne rechtsgültig auf seine Rechte verzichten. Das Zuger Obergericht muss den Fall also neu beurteilen.

Verwendete Quellen
  • Beitrag im «Regionaljournal Zentralschweiz»
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