Urkundenfälschung

Zuger Lehrer fälschte einen Impfpass

Um an ein digitales Covid-Zertifikat zu kommen, beging ein Zuger Lehrer eine Urkundenfälschung. (Bild: ber)

Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt einen Lehrer, weil er während der Corona-Pandemie einen Impfpass gefälscht hat. Die Urkundenfälschung kommt ihn nun teuer zu stehen.

Die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie waren einschneidend. Ohne Covid-Zertifikat konnten Ungeimpfte zeitweise nur noch sehr eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Manch einer hat in dieser Zeit versucht, sich mit falschen Angaben ein Covid-Zertifikat für Genesene zu verschaffen. Das Gesundheitsdepartement des Kantons Luzern (GSD) hat über 250 solche Fälle festgestellt (zentralplus berichtete). Allerdings blieben diese Personen unbestraft – weil das GSD dies nicht verhältnismässig fand.

Wer hingegen eine Urkundenfälschung beging, um die Zertifikatspflicht zu umgehen, kam nicht ungeschoren davon. Bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug wurden im Laufe der Pandemie 20 Fälle bekannt, die sie zur weiteren Untersuchung an die Strafverfolgungsbehörden meldete (zentralplus berichtete). Bloss: Wie ging es danach weiter?

Urkundenfälschung verfehlte ihr Ziel – bestraft wird trotzdem

Einblick gibt ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, der kürzlich rechtskräftig wurde. Im konkreten Fall hatte sich ein Zuger Lehrer einen internationalen Impfpass besorgt, in welchen er zwei Corona-Schutzimpfungen eintrug. Damit dieser echt wirkte, versah er die Eintragungen mit einem Stempel eines deutschen Impfzentrums, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.

Danach versuchte er zwei Mal in Apotheken, die dortigen Mitarbeiterinnen zur Ausstellung eines digitalen Impfzertifikats zu bewegen. Ohne Erfolg: Die zuständige Apothekerin erkannte den Impfpass als mögliche Fälschung.

Obwohl der Mann sein Ziel also nicht erreichte, hat er sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft der Urkundenfälschung strafbar gemacht. Denn bereits der Impfpass ist ein offizielles Dokument. Der Lehrer hatte die Absicht, sich «Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen und Örtlichkeiten zu ermöglichen, der nur geimpften Personen vorbehalten war», wie die Staatsanwaltschaft in dem Strafbefehl schreibt.

Bestraft wird der Mann wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 170 Franken. Die 6800 Franken werden nur fällig, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren ein ähnliches Delikt zu Schulden kommen lässt. Sofort bezahlen musste der Mann eine Busse von 1700 Franken.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie denjenigen, dem dieser Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 1A 2022 738
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1 Kommentar
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    Trix, 03.01.2023, 12:55 Uhr

    Was will man noch dazu sagen?????

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