Zuger Heimatschutz geht für Kanti ans Bundesgericht
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Die Kanti Zug am Lüssiweg stand unter Denkmalschutz. Um einen Neubau oder eine Totalsanierung zu erleichtern, sollte dies geändert werden. Dagegen hat sich der Heimatschutz gewehrt. Nun kommt der Fall sogar vor Bundesgericht.
Es ist ein spezielles Gebäude aus dem Jahr 1975. Und die Kantonsschule am Lüssiweg in Zug hat schon für viel Diskussionen gesorgt. Anfang 2020 fordert die FDP Zug, das Gebäude aus dem Denkmalschutz zu entlassen. Das Ziel: einen Neubau oder eine Totalsanierung erleichtern. «Eine aufwändige Totalsanierung oder ein Neubau sind wohl unumgänglich», hiess es damals (zentralplus berichtete).
Das Zuger Verwaltungsgericht hat am Ende entschieden, dass dieses Gebäude die Anforderungen nicht erfüllt, um weiterhin unter Denkmalschutz gestellt zu werden.
Heimatschutz geht wegen Kanti-Entscheid vor Bundesgericht
Wie der Zuger Heimatschutz schreibt, wehren sie sich jetzt gegen diesen Entscheid. Sie ziehen den Entscheid weiter vor Bundesgericht.
Sie erklären den Schritt so: «Der Zuger Heimatschutz ist aber der Ansicht, dass das Verwaltungsgericht bei seinem Entscheid das Urteil des Bundesgerichts vom 1. April 2021, mit welchem letzteres das neue Denkmalschutzgesetz in einigen Punkten relativierte, sträflich missachtet hatte und zieht den Entscheid deshalb ans Bundesgericht weiter.»
Das Bundesgericht muss jetzt entscheiden, ob der kantonale Entscheid nicht Bundesrecht oder sogar übergeordnetes internationales Recht verletzt hat.
- Medienmitteilung Zuger Heimatschutz
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