Strafbefehl liegt vor

Zuger Ex-Regierungsrat Beat Villiger verurteilt

Der ehemalige Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger wird gebüsst. (Bild: Andreas Busslinger/zvg)

Der zurückgetretene Zuger Regierungsrat Beat Villiger ist von der Luzerner Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er ist unter Drogeneinfluss Auto gefahren.

Jetzt ist klar, weshalb die Luzerner Staatsanwaltschaft gegen Beat Villiger ermittelt hat: Der ehemalige Zuger Regierungsrat (Mitte) hat Kokain konsumiert. Das ist einem Strafbefehl zu entnehmen, den zentralplus einsehen konnte und der rechtskräftig ist.

Villiger konsumierte demnach an einem Abend im August 2022 in einem Hotel in Luzern Crack. Crack basiert auf Kokain und wird mittels Pfeife geraucht. Sechs bis sieben Züge des Stoffes inhalierte er laut Strafbefehl.

Am Nachmittag des nächsten Tages fuhr er, unter Drogeneinfluss und in fahrunfähigem Zustand, vom Luzerner Stadtzentrum aus zur Industriestrasse und kurz darauf weiter zur Gassenküche am Geissensteinring, wo er kurz anhielt. Anschliessend ist er im Kreis via Industriestrasse, Unterlachenstrasse und Kellerstrasse wieder zurück in den Geissensteinring gefahren, wo ihn schliesslich an der EWL-Tankstelle an der Fruttstrasse die Luzerner Polizei anhielt und kontrollierte.

900 Franken Busse

Villiger hat sich des Führens eines Motorfahrzeugs unter Drogeneinfluss und des unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln schuldig gemacht. Ausserdem verletzte er eine Meldepflicht als Fahrzeughalter – Villiger hatte es im Oktober 2020 versäumt, seinen Wohnsitzwechsel innert 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt zu melden.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft bestraft ihn nun mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80 Franken. Die Strafe wird bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Zudem muss der ehemalige Zuger Sicherheitsdirektor eine Busse von 900 Franken sowie die Verfahrenskosten bezahlen – zusammen 3748.30 Franken.

Konsum geschah während der Amtszeit

Die Ermittlungen der Luzerner Staatsanwaltschaft wurden im Dezember 2022 bekannt (zentralplus berichtete). Seinen sofortigen Rücktritt aus der Zuger Regierung hatte Villiger im Oktober erklärt, nachdem er sich bereits seit September in einer gesundheitlichen Auszeit befunden hatte (zentralplus berichtete). Die Ereignisse, die nun zur Verurteilung führten, ereigneten sich wenige Tage vor Ankündigung dieser Auszeit – und damit zu einer Zeit, als Villiger noch aktiv als Sicherheitsdirektor des Kantons Zug amtete. Deshalb berichtet zentralplus auch über den Strafbefehl, auch wenn Villiger seit seinem Rücktritt keine Person des öffentlichen Interesses mehr ist.

Auf Anfrage teilt der 66-Jährige mit, er wolle sich zu den Geschehnissen vom August nicht mehr äussern. Bereits in Vergangenheit hat Villiger mit Verweis auf seine Gesundheit auf öffentliche Stellungnahmen verzichtet.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl der Luzerner Staatsanwaltschaft
  • Anfrage bei Beat Villiger
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14 Kommentare
  • Profilfoto von Mirjam
    Mirjam, 29.04.2023, 15:14 Uhr

    Natürlich war er nicht mehr fähig, seine Amtsgeschäfte in den letzten Jahren getreu zu führen. Die anderen Regierungsräte wussten sehr wohl Bescheid. Aber da wagt keiner sich einzumischen; es wird um jeden Preis genuschelt und „chüngelet“. Villiger ist ein notorischer Gesetzesübertreter: Die Häme ist ihm sicher!

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    Usri, 27.04.2023, 23:02 Uhr

    Ein Tagessatz von 80 Franken? -Da müssen wir ja mal den Hut herumgehen lassen, damit unsere armen Politiker nicht am Hungertuch nagen müssen.
    -Mal im Ernst: Wie kommt es, dass Bestverdiener wie Villiger vor Gericht so billig davonkommen? Die Summe bezahlt er doch, ohne dass er das bei seinem Salär auch nur merken würde.

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    Remo, 27.04.2023, 07:36 Uhr

    Interessant, dass er nur eine so geradezu lächerlich geringe Busse aufgebrummt bekommt. Ein Normalbürger wäre sicher in den Knast gewandert.

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    Markus Gwerder, 26.04.2023, 21:03 Uhr

    Immer wieder zentralplus. Es ist beeindruckend zu sehen, wie es ein kleines Medium immer wieder schafft, den Grossen einen Schritt voraus zu sein. Hut ab!

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    mebinger, 26.04.2023, 15:53 Uhr

    Lasst ihn doch einfach in Ruhe!

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      schaltjahr, 26.04.2023, 17:59 Uhr

      Herr Mebinger zeigt den typischen Schweizer … Etwas Unangenehmes möglichst unter den Teppich wischen und dem Täter eine Opferrolle zuweisen … Der Mann wurde lange Zeit von senen Gefährten in der Politik gedeckt und war durch sein Finanzgebaren und die weiteren Eskapaden ein Sicherheitsrisiko für den Kanton und das Volk ! Nun ist er Vorbestraft und soll die Schmach tragen …

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      Remo, 27.04.2023, 07:35 Uhr

      Söihäfeli, Söideckali hat zum Glück ein Ende. Herr Villiger hätte sein Amt schon 2018 nicht mehr weiterführen dürfen, wenn er sein Leben absolut nicht im Griff hat.

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    Stefan, 26.04.2023, 11:05 Uhr

    In lichte dieser Fakten lohnt es sich nochmal die vorhergehenden Artikel zu dem Thema zu lesen. Die Aussagen des Regierungsrats stehen nun in ganz anderem Licht.
    Zitat: «Die Regierungsgeschäfte der Sicherheitsdirektion waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt» ..

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    Pietro Amaro-li, 26.04.2023, 10:38 Uhr

    Da hat er sich an besagtem Nachmittag aber in einer zauberhaften Gegend umgetrieben…… Ein Schelm, wer dabei böses denkt!

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    Franz, 26.04.2023, 09:52 Uhr

    Man kann nicht sagen, dass er besonders hart angefasst wurde… Ein Tagessatz von 80 Fr. ist geradezu lächerlich, normalerweise bemisst sich dieser nach dem Einkommen. Darf man annehmen, dass es wenigstens noch zu einer Administrationsmassnahme gekommen ist (Ausweisentzug)?

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    • Profilfoto von Redaktion zentralplus
      Redaktion zentralplus, 26.04.2023, 10:12 Uhr

      Die Höhe des Tagessatzes liegt in der Regel zwischen 30 und 3000 Franken und wird nach den wirtschaftlichen Verhältnissen bestimmt. Daraus können Sie ihre eigenen Schlüsse zu den finanziellen Verhältnissen ziehen. Ein allfälliges Administrativverfahren wird unabhängig vom Strafverfahren geführt.

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    Remi, 26.04.2023, 08:53 Uhr

    40 Tagessätze à CHF 80.- = CHF 3’200.- plus CHF 900.- Busse plus Verfahrenskosten ergeben CHF 3’748.30. 🤔

    Ich wusste nicht, dass man bei den Verfahrenskosten seit neustem Geld erhält… 😉

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    • Profilfoto von Redaktion zentralplus
      Redaktion zentralplus, 26.04.2023, 09:21 Uhr

      Sie haben vermutlich übersehen, dass die Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 80 Franken bedingt ausgesprochen wurde. Wenn Sie die 900 Franken Busse von den 3’748.30 Franken abziehen, erhalten Sie die Verfahrenskosten.

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      • Profilfoto von Torrado
        Torrado, 29.04.2023, 00:26 Uhr

        Recht und Um recht aber eine frage ist noch Offen, Kann Herr Villiger noch Auto Fahre ..??
        Ist noch in Besitz seine Fahrausweise??
        Herr Villiger ist auch eine Mensch aber ich glaube viele andere Menschen haben auch das rechte auf eine Antwort auf diese Frage.
        mir sind alle Menschen und Herr Villiger hat recht auf seine Privat lebe Geniessen, aber private angelehnten Konen nicht mir beurteile. Politik ist seine beruf ,aber Herr Villiger sollte beurteil so wie alle anderen als normal Person und nicht als Politiker.
        man muss respektier der Beruf und der Privat lebe der andere Menschen und Dazu muss der Gericht lernen die trenne, etwas die in der fall nicht man sehe. in so eine fall ich klaube Herr Villiger, sollte wie e normal Person verurteil und nicht in Rahmen seine Beruf .
        gib jemand eine Antwort.
        Kann Herr Villiger immer noch Autofahren??

        ich Danke wann jemand der antworte kann.

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