Zuger bestellt im Namen der Mitbewohner Waren und zahlt nie
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Ein Zuger gab sich als seine ehemaligen Mitbewohner aus und bestellte auf ihren Namen massenhaft Sachen im Internet. Die Justiz musste sich ausserdem mit einem anderen Fall beschäftigen. Dabei ging es um Identitätsdiebstahl für die Suche nach Intimität im Internet.
Ein Handy, Kleider, Tierfutter und Hundeartikel, Einrichtungsgegenstände oder einen Akkuschrauber – ein 35-jähriger Zuger kaufte im Internet gerne gross ein. Weniger gerne allerdings auf seinen eigenen Namen und auch mit der Bezahlung der Ware nahm er es nicht so genau.
Dafür wurde er von der Zuger Staatsanwaltschaft nun per Strafbefehl verurteilt. Er ging so vor: Bei Onlinehändlern wie Galaxus, La Redoute oder Zalando richtete er sich Konten ein, allerdings jeweils auf die Namen seiner beiden ehemaligen Mitbewohner. Dafür erstellte er auch E-Mail-Adressen, die auf sie lauteten. Dann bestellte er auf Rechnung Waren. Diese wurde an seine Adresse geliefert, die Rechnung bezahlte der Zuger aber nie. Den Ärger bekamen die ehemaligen Mitbewohner.
Achtmal ging der 35-Jährige zwischen 2021 und 2023 so vor. Insgesamt bestellte er Waren im Wert von über 4300 Franken. In mehreren Fällen «kaufte» er auf einmal für über 1000 Franken ein. Es folgten schliesslich Mahnungen und Betreibungen.
Gegenüber dem Betreibungsamt gab er sich als Mitbewohner aus
Damit nicht genug. Er missbrauchte den Namen des einen Mitbewohners auch auf andere Weise. So gab er sich gegenüber dem Betreibungsamt als jener aus und erteilte sich quasi selbst die Vollmacht auf seinen richtigen Namen, um Zahlungsbefehle entgegennehmen zu dürfen.
Was genau er damit bezweckte, ist aus dem Strafbefehl zwar nicht ersichtlich, die Vermutung liegt aber nahe, dass er damit verhindern wollte, dass die Masche herauskommt und der Mitbewohner von den Betreibungen Wind bekommt. So konnte er wohl die Betreibungen abfangen, die zwar auf seinen ehemaligen Mitbewohner lauten, aber eigentlich für ihn selbst gedacht waren.
Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, handelte der Zuger vorsätzlich. Er habe gewusst, dass die Onlineshops nicht überprüfen konnten, ob die von ihm angegebenen Daten korrekt sind. Das Ziel sei es gewesen, Waren zu erhalten, ohne dafür zu bezahlen.
Dafür brummt sie dem 35-Jährigen nun eine saftige Geldstrafe und Busse auf. Er erhält eine Geldstrafe von 100 mal 30 Franken – bedingt bei drei Jahren – und eine Busse von 800 Franken, welche er gleich bezahlen muss. Zudem muss er dem Kanton Zug eine Ersatzforderung in der Höhe von 4300 Franken bezahlen. Also den Wert der unbezahlten Waren. Zivilforderungen eines Mitbewohners und eines Onlineshops sind auf dem Zivilweg noch hängig.
Fall Nummer zwei: Zuger will mit Bildern eines anderen Frauen daten
Der 35-Jährige ist nicht der einzige Zuger, der jüngst mit dem Gesetz in Konflikt kam, weil er sich als jemand anderes ausgegeben hat. Die Staatsanwaltschaft verurteilt auch einen anderen Mann. Dabei ging es um Identitätsmissbrauch auf einer Datingplattform.
Wie es in dem Strafbefehl heisst, richtete sich der 41-Jährige auf einer Plattform ein Profil ein. Dies unter falschem Namen und mit Bildern, die er vom Facebook-Profil eines anderen klaute. So schrieb er mehrere Frauen an und traf sich gar mit zweien.
Was ist teurer? Fake-Profil fürs Dating oder Betrug der Mitbewohner?
Er sei in seiner eigenen Beziehung unglücklich gewesen und habe nicht gewollt, dass jemand mitkriegt, dass er andere Frauen daten will, schreibt die Staatsanwaltschaft. Daher habe er sich das Fake-Profil zugelegt.
Heraus kam das ganze, als Bekannte des Mannes, dessen Identität missbraucht worden war, diesen ansprachen, ob seine Beziehung schlecht laufe, dass er im Internet Dates suche. Zudem wurde er von einer der Frauen kontaktiert, mit denen sich der Beschuldigte traf – sie hat ihn auf den Missbrauch hingewiesen.
Der Identitätsmissbrauch auf der Datingplattform kommt den 41-Jährigen noch teurer zu stehen, als den ersten Beschuldigten, der sich als seine Mitbewohner ausgegeben hatte. Eine bedingte Geldstrafe von total 5400 Franken und eine Busse in der Höhe von 1350 Franken muss er für das Erstellen des Fake-Profils hinblättern.
- Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft