Wahl fürs Verwaltungsgericht

Zug: Parat zieht mit Wahlbeschwerde vors Bundesgericht

Für die Ersatzwahl fürs Verwaltungsgericht seien zu wenig öffentliche Plakatstandorte zur Verfügung gestanden, kritisiert Parat-Kandidat Stefan Thöni. (Bild: mik/PD)

Die Parat-Partei hält an ihrer Beschwerde gegen die Ersatzwahl fürs Zuger Verwaltungsgericht fest. Nun wird sich das Bundesgericht damit beschäftigen müssen.

Die Ersatzwahl fürs Zuger Verwaltungsgericht vom 25. September ist schon zwei Monate her. Dennoch hallt die Wahl bis heute nach. Dafür sorgt der Kandidat und Präsident der Parat-Partei ,Stefan Thöni.

Nebst der letztlich gewählten Sarah Schneider kandidierte nämlich auch Thöni für den frei gewordenen Sitz im Verwaltungsgericht – so wie er es immer tut, um eine stille Wahl zu verhindern. Nur sah sich Stefahn Thöni bei dieser Wahl benachteiligt, weil die Gemeinden auf öffentlichem Grund weniger Plakatstandorte zur Verfügung stellten, als üblich. Dadurch würden Parteien mit kleinem Budget, die auf die öffentlichen Plakatständer angewiesen sind, benachteiligt. Darum hat die Partei Wahlbeschwerde erhoben (zentralplus berichtete).

Parat zieht jetzt vors Bundesgericht

Wie erwartet gewann Sarah Schneider, die Kandidatin der SP, die Wahl gegen Stefan Thöni vom 25. September. Sie sicherte sich rund doppelt so viele Stimmen wie Thöni. Der Regierungsrat liess die Wahl vom Kantonsrat mittels Antrag im Oktober bestätigen. Darin hiess es, dass die Rechtsmittelfrist gegen die Wahl ungenutzt verstrichen sei.

Bei Parat sorgt das für Unverständnis. In einer Medienmitteilung lässt sich der damalige Kandidat Stefan Thöni zitieren: «Es ist ein unglaublicher Vorgang, dass der Regierungsrat den Kantonsrat über hängige Walbeschwerden schlicht falsch informiert und damit die Gültigkeit der Wahl feststellen lässt, bevor unsere Beschwerden überhaupt behandelt wurden.» Die Partei zieht die Beschwerde darum nun vors Bundesgericht weiter.

Wobei Töhni in derselben Mitteilung auch einräumen muss: «Selbstverständlich kann und muss die Frage gestellt werden, ob die von uns geforderten weiteren Möglichkeiten zur Plakatierung am deutlichen Wahlergebnis überhaupt etwas ändern könnten.» Allerdings müsse nicht der Kantons-, sondern der Regierungsrat und womöglich das Verwaltungsgericht selbst über diese Frage entscheiden.

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