Wettbewerb lief korrekt

Wettbewerbsbeschwerden zum Luzerner Theater abgewiesen

Beim Projektwettbewerb zum neuen Luzerner Theater hat sich der Stadtrat an alle Vorschriften gehalten. (Bild: Ilg Santer Architekten, Zürich.)

Das Kantonsgericht kommt zum Schluss, dass das Verfahren im Projektwettbewerb zum neuen Luzerner Theater entsprechend den Vorschriften des Wettbewerbs korrekt durchgeführt wurde. Es weist die Beschwerden daher ab.

Der Stadtrat Luzern führte für die Planung eines Neuen Luzerner Theaters einen zweistufigen, anonymen Projektwettbewerb durch. Mit Entscheid vom 30. November 2022 erteilte der Stadtrat dem Projekt «überall» den Zuschlag. Das Projekt führte in der Bevölkerung zu kontroversen Diskussionen (zentralplus berichtete). Dagegen reichten neun Architekturunternehmungen Verwaltungsgerichtsbeschwerden beim Kantonsgericht ein. Auf vier Beschwerden zum Wettbewerb rund um das neue Luzerner Theater trat das Kantonsgericht aus prozessualen Gründen nicht ein. Die fünf verbliebenen Beschwerden weist das Kantonsgericht nun ab, wie es in einer Mitteilung heisst.

Die Projekte der Wettbewerbsteilnehmer, die an das Kantonsgericht gelangten, waren im ersten Wertungsrundgang beurteilt, aber vom Preisgericht nicht für den zweiten Wertungsrundgang qualifiziert worden. Die Projekte sahen jeweils ein zweites Untergeschoss vor. Die Wettbewerbsvorschriften legen fest, dass Einbauten unter ein Niveau von 425,00 m.ü.M. zwar technisch machbar, jedoch mit grossen geotechnischen Risiken verbunden und vermutlich kaum wirtschaftlich zu realisieren seien.

Es liege im Ermessensspielraum des Preisgerichts, die im Wettbewerbsprogramm vermerkten Risiken zu gewichten und andere Lösungen vorzuziehen. So begründet das Kantonsgericht seinen Entscheid. Ein solches Vorgehen sei rechtlich zulässig und widerspreche den Wettbewerbsvorschriften nicht.

Beschwerden könnten vor Bundesgericht landen

Das Wettbewerbsprogramm sah die Möglichkeit vor, mit dem bisherigen Bestand des Theatergebäudes weiterzuarbeiten. Die Erstplatzierten hätten von dieser Möglichkeit in zulässiger Weise Gebrauch gemacht. Dass das Siegerprojekt im Nachgang an das Wettbewerbsverfahren überarbeitet wird und die nachfolgenden Verfahren durchlaufen muss (zentralplus berichtete), entspreche dem üblichen Vorgehen. Daher habe das Kantonsgericht diesen Punkt gar nicht erst geprüft.

Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann innert 30 Tagen mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
    Marie-Françoise Arouet, 17.05.2023, 14:08 Uhr

    Jetzt gibt‘s Bundesgericht und jahrelange Blockade.

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