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Der Nachrichtendienst des Bundes sammelt Daten zum Verein Mass-Voll und dessen Präsidenten Nicolas A. Rimoldi. Der Luzerner wollte wissen, welche, und ist deshalb vor Gericht gezogen. Erfolglos, wie ein neues Urteil zeigt.
Der gebürtige Luzerner und Präsident des Vereins Mass-Voll, Nicolas A. Rimoldi, ist im Visier des Schweizer Geheimdienstes. Nur: Welche Daten dieser über ihn sammelt und zu welchem Zweck, will der Nachrichtenbund nicht sagen. Auch, nachdem Rimoldi ein entsprechendes Gesuch dafür eingereicht hat (zentralplus berichtete). Gegen die Weigerung des Nachrichtendienstes (NDB) hat der 30-Jährige eine Beschwerde erhoben. Doch damit ist er abgeblitzt, wie ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt.
Gemäss dem Urteil hat der Nachrichtendienst acht Presse- und Agenturmeldungen über Rimoldi gespeichert. Zudem einen Eintrag in einer Datenbank, mit dem Behörden die Gefährlichkeit einer Veranstaltung abschätzen. Dabei werde Rimoldis Name im Zusammenhang mit öffentlichen Anlässen genannt, «die angesichts einiger Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das Aufgabengebiet des NDB zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von Bedrohungen der inneren Sicherheit relevant sein könnten». Sprich: An Anlässen waren Teilnehmer dabei, die gemäss Geheimdienst eine Bedrohung für die Sicherheit der Schweiz sein könnten.
Rimoldi blitzt ab, da sonst «geheime Informationen» offenbart würden
Rechtlich gesehen ist das heikel. Eigentlich darf der NDB keine «Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit» sammeln. Der Geheimdienst rechtfertigt sich vor Gericht damit, dass er nicht an Rimoldis politischen Tätigkeiten interessiert sei. Aber scheinbar gebe es Personen im Umfeld von «Mass-Voll»-Veranstaltungen, «welche die Anlässe für ihre Zwecke missbrauchten und auf diese Weise die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden könnten». Welche das sind, wird nicht weiter genannt.
Letztlich gibt das Bundesverwaltungsgericht dem Nachrichtendienst recht. Rimoldi erhalte nach wie vor keinen Einblick in die über ihn gesammelten Daten, da sonst geheime Informationen offenbart würden. Zudem muss er die Hälfte der Verfahrenskosten, also 750 Franken, zahlen. Dafür erhält er eine Entschädigung seiner Anwaltskosten von 2500 Franken.
Rimoldis Anwalt, David Dürr, spricht gegenüber dem «Blick» von einem Dilemma, welches das Urteil offenbare. Seit der Fichenaffäre sei es der politische Wille, dass der Nachrichtendienst nicht mehr einfach im geheimen Schweizer überwache. Aber trotzdem bleibe vieles mit Verweis auf den Schutz des Staates geheim.
In einer Medienmitteilung betitelt der Verein Mass-Voll das Urteil als «Schandurteil». Zudem prüfe der Verein, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Hinweis: Der Artikel ist um eine Medienmitteilung von Mass-Voll ergänzt worden.
- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar
- Medienmitteilung «Mass-Voll»
- Artikel «Blick»