Weil er Geld für Kleider nicht zahlte, wurde er abgestochen
Der Beschuldigte soll beim Angroff mit dem Messer das Herz des mutmasslichen Opfers verletzt haben. (Bild: Adobe Stock)
Ein 26-Jähriger soll im Januar 2022 einen Bekannten beinahe umgebracht haben. Es ging um gewaschene Kleider und einen Streit, der an der Baselstrasse in Luzern eskalierte. Nun wird der Mann verurteilt.
Gegenstand des Streits war scheinbar ein Stapel Kleider. So geht es aus der Anklage der Luzerner Staatsanwaltschaft hervor. Im Januar 2022 kamen der 26-jährige Eritreer und sein mutmassliches Opfer an der Baselstrasse zusammen. Der Beschuldigte hatte Kleider dabei, die er dem anderen Mann zurückgeben wollte. Wieso er diese Kleider hatte, ist nicht bekannt. Wohl aber, dass er für die Rückgabe Geld forderte. 300 Franken habe er gefordert, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Das mutmassliche Opfer habe sich aber geweigert zu bezahlen, worauf es zum Streit kam. Plötzlich habe der 26-Jährige ein Messer gezückt und auf den Anderen eingestochen. Das Messer sei laut Anklage in den Oberkörper des Opfers eingedrungen und habe dessen Herz verletzt. Nur dank einer Notoperation habe der Mann überlebt.
Er wollte schon früher Geld für Rückgaben
Schon zuvor soll es zu ähnlichen Situationen und zu Streit zwischen den beiden Personen gekommen sein. So sei der Beschuldigte im Besitz des Laptops des späteren mutmasslichen Opfers gewesen. Auch für dieses forderte er Geld, um es zurückzugeben.
Wegen des Angriffs und weiterer Vergehen – es geht dabei etwa um Erpressung, Diebstahl oder Hausfriedensbruch – musste sich der Eritreer Ende September vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Der Mann schien einiges auf dem Kerbholz zu haben. In der Anklage ist die Rede von Ladendiebstählen, falschen Personenangaben bei Polizeikontrollen und Drogenkonsum.
Nun liegt das Urteil des Luzerner Kriminalgerichts vor.
Fast neun Jahre Gefängnis
Dieses verurteilt den mutmasslichen Messerstecher wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und elf Monaten unbedingt. Es folgte dabei dem Antrag der Staatsanwaltschaft, welche sich auf den Standpunkt stellte, dass der Beschuldigte den Tod des Opfers zumindest in Kauf genommen hatte, was mit einer Gefängnisstrafe von über acht Jahren zu bestrafen sei.
Ausserdem muss er seinem mutmasslichen Opfer eine Genugtuung in der Höhe von 20'000 Franken sowie wegen der weiteren Vergehen eine Busse in der Höhe von 800 Franken sowie die Gerichtskosten von mehreren Tausend Franken bezahlen. Zudem muss er die Schweiz für 15 Jahre verlassen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitergezogen wurde es bisher aber noch nicht.
Schreibt gerne über harte Fakten und skurrile Aufreger. Seit über zehn Jahren Journalist bei Online, Print und Fernsehen. Für zentralplus schreibt der Wahl-Luzerner seit 2024.