Urteil von Obergericht

Voodoo-Prozess: Zugerin muss weiterhin in Therapie

Die Beschuldigte soll geglaubt haben, dass ihre Mutter ihr mit Voodoo-Zauber schaden will (Symbolbild).. (Bild: zvg)

Das Zuger Obergericht wandelt das erstinstanzliche Urteil im Falle einer Frau, die versucht haben soll, ihre Mutter zu töten, um. An der Strafe ändert es aber nichts.

Ein Haus in Zug, April 2023 in den frühen Morgenstunden. Hier sollen sich die Vorgänge abgespielt haben, wegen deren die 57-Jährige vergangenen April vor dem Zuger Strafgericht stand. Die Anklage wirft ihr vor, sie sei ins Haus ihrer Mutter eingedrungen und habe diese überrascht, als sie im Wohnzimmer auf dem Sofa schlief. Die Beschuldigte soll sie gepackt und gerüttelt haben.

Sie sei auf sie draufgesessen, habe ihre Schultern mit den Knien fixiert und dann auf ihre 85-jährige Mutter eingeschlagen. Im folgenden Gerangel soll sie zudem ein Glas nach der Betagten geworfen, sie mit Pfefferspray eingenebelt und sie gewürgt haben. Laut Anklageschrift zog sich die Seniorin dabei mehrere Quetschungen und Wunden zu – unter anderem im Gesicht – und verlor zwei Zähne. Die Anklage lautete versuchte Tötung.

Beschuldigte sah sich als Opfer von schwarzer Magie sein

Wie es in der Anklageschrift heisst, soll die Beschuldigte überzeugt gewesen sein, dass ihre Mutter als «Drahtzieherin» jahrelang schwarze Magie und Voodoo gegen sie angewendet habe und so für die chronischen Schmerzen verantwortlich sei, an denen sie litt. Schliesslich habe sie ihre Mutter und damit die Probleme aus der Welt schaffen wollen. Im April wurde die Frau durch das Zuger Strafgericht verurteilt (zentralplus berichtete).

Dagegen legte die Beschuldigte Berufung ein. Und bekam zumindest teilweise recht. Das Zuger Obergericht sah in dem Angriff keine versuchte Tötung. Zwar, habe sie Gewalt ausüben wollen, es gebe aber mehrere Punkte, die gegen eine Tötungsabsicht sprechen würden, wie es in dem kürzlich publizierten Urteil heisst. So habe sich die Beschuldigte keine Waffe beschafft, obwohl sie das hätte können.

Keine Tötung – Strafe bleibt aber gleich

Letztlich sah das Obergericht vielmehr eine schwere Körperverletzung. Es hiess die Beschwerde somit teilweise gut. An der Strafe ändert das derweil nichts. Das Strafgericht verurteilte die 57-Jährige bereits zu einer stationären Therapie. Ein Gutachten attestierte der Frau eine paranoide Schizophrenie. Sie ist somit schuldunfähig.

Das Obergericht bestätigte nun die Therapie. Die Beschuldigte zweifelte zwar das Gutachten an, konnte damit aber nichts bewirken. Wie das Obergericht festhielt, kommt eine ambulante Therapie nur schon daher nicht infrage, weil die Frau keine Medikamente nehmen wolle.

Verwendete Quellen
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