Veruntreute Luxuskarossen? «Ferrari-König» vor Gericht
Solche Luxuskarossen verkaufte der Händler aus Luzern. (Bild: Screenshot: Instagram @Insiderauctions)
Ein Ferrari-Händler aus Reiden macht Schlagzeilen. Es geht um wilde Vorwürfe. Licht ins Dunkle bringt nun ein erstinstanzliches Gerichtsurteil. Es geht um sehr viel Geld und zig Luxusautos.
Er ist der Mann, den Gutbetuchte anrufen, wenn sie einen teuren Luxuswagen haben wollen. «Ferrari-König» wird der Luzerner Geschäftsmann in einer deutschen Autosendung genannt. Er wurde in Fachzeitungen porträtiert und ist zumindest in der Luxusauto-Szene bekannt. Mit seiner Firma in Reiden verkauft er seit über 30 Jahren Ferraris und andere Luxusautos.
Seit einiger Zeit sorgt der Geschäftsmann aber für Wirbel. Betreibungen und Vorwürfe stehen im Raum (zentralplus berichtete). Nun liegt ein aktuelles Urteil des Luzerner Kriminalgerichts vor, das Letztere konkreter macht. Es geht um mutmassliche Veruntreuung, Betrug und arglistige Vermögensschädigung. Deswegen wurde der Luzerner «Ferrari-König» verurteilt. Er hat den Fall aber weitergezogen. Noch gilt die Unschuldsvermutung.
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wie die mutmassliche Masche des «Ferrari-Königs» funktionierte
was der Beschuldigte zu den Vorwürfen sagt
wie das Luzerner Kriminalgericht urteilt
Kunde bestellt Ferraris und überlässt Luxuskarossen als Sicherheit
Darum geht es konkret: Gegenstand der Vorwürfe sind angebliche Vorfälle, die ins Jahr 2014 zurückreichen. Damals wollte ein reicher Kunde gleich vier Ferraris kaufen. Ein «Ferrari-Paket» nennt es die Staatsanwaltschaft. Das Paket beinhaltete einen Ferrari Enzo, einen Ferrari F50, einen Ferrari F40 und einen Ferrari 288 GTO. Vier Millionen Euro wollte der Kunde dafür hinblättern.
Der Händler und der Kunde unterzeichneten den Vertrag. Darin enthalten war ein Passus, dass der Kunde bei Nichtbezahlung der vier Millionen dem Händler zwei seiner Ferraris – die er bereits besass – als Schadenersatz überlässt.
Er brachte die beiden Luxuskarossen also als Sicherheit zum Geschäftsmann und wartete auf die neuen Autos. Es kam aber scheinbar zu Verzögerungen. Nach einigem Hin und Her überwies der Kunde die vier Millionen dennoch.
Bestellte Ferraris kommen nicht, also kauft er vorübergehend andere Autos
Das «Ferrari-Paket» liess aber weiterhin auf sich warten. Die Wochen gingen ins Land. Schliesslich empfahl der Geschäftsmann seinem Kunden, in der Zwischenzeit ein anderes Auto zu kaufen. Das tat dieser – einen Mercedes-Benz 300 SL Roadster, Kaufpreis 1,25 Millionen Euro. Die restlichen 2,75 Millionen für die bestellten Ferraris überwies der Händler zurück.
Es ging weiter, vor und zurück. Mal hiess es, die Ferraris würden kommen, dann wieder, dass es doch noch länger dauern werde. Das Ganze dauerte mehrere Jahre. Schliesslich kaufte der reiche Kunde statt der Ferraris einen Bugatti Veyron und einen Porsche Carrera GT – wiederum zwei sehr teure Luxusautos. Währenddessen standen die beiden Ferraris als Sicherheitsleistung immer noch beim Luzerner Geschäftsmann. Wie es in der Anklageschrift heisst, hat er sie trotz mehrmaliger Zusicherung nicht zurückgegeben.
Händler soll Ferraris in seiner Obhut anderem Kunden verkauft haben
Laut der Staatsanwaltschaft hatte er damit nämlich anderes vor. Denn er soll das versprochene «Ferrari-Paket» gleichzeitig einem anderen Kunden verkauft haben. Darum soll es zu den Verzögerungen gekommen sein. Nun habe er einen der Ferraris des ersten Kunden an den zweiten verkauft. So lautet der Vorwurf. Den anderen wiederum soll er an eine Firma in St. Gallen verkauft haben. Dabei hätten ihm die beiden Luxusautos gar nicht gehört. Sie standen ja nur als Sicherheit bei ihm.
Der ursprüngliche Kunde hatte für die versprochenen Luxusautos aus dem Ferrari-Paket bereits Versicherungen abgeschlossen. Zwischen 2014 und 2019 hatte er bereits tausende Franken an Prämien bezahlt, für Autos, die er nie erhalten haben soll. In der Verzögerung und darin, dass das Paket doppelt verkauft wurde, sieht die Staatsanwaltschaft eine arglistige Täuschung.
Der Vorwurf des Betrugs betrifft den Porsche Carrera GT, den der Luzerner seinem Kunden statt der Ferraris verkauft hatte. Das Auto stammte anscheinend aus Deutschland und hatte nicht die nötigen Papiere für den Schweizer Markt. Gegenüber dem Kunden habe der Beschuldigte dies jedoch behauptet, so der Vorwurf. 850’000 Franken hatte der Mann für den Porsche bezahlt – aufgrund der fehlenden Zulassung wäre er aber viel weniger wert gewesen.
«Ferrari-König» weist alle Vorwürfe von sich
All diese Vorwürfe streitet der «Ferrari-König» laut Urteil des Kriminalgerichts ab. In der Einvernahme machte er weitestgehend von seinem Recht Gebrauch, sich nicht zu den Vorwürfen zu äussern.
Das Kriminalgericht sieht seine Schuld als erwiesen. Es verurteilt den Luzerner zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von drei Jahren. Dabei hat es das Strafmass gar um einen Monat erhöht. Denn der Beschuldigte ist vorbestraft.
Schreibt gerne über harte Fakten und skurrile Aufreger. Seit über zehn Jahren Journalist bei Online, Print und Fernsehen. Für zentralplus schreibt der Wahl-Luzerner seit 2024.