Fall am Obergericht Zug

Verstossen von der Familie: In diesem Fall war das Glück

Wegen dieser Hanfanlage in Hünenberg wäre ein Bosnier beinahe von seiner Familie getrennt geworden – das Obergericht Zug wollte es anders. (Bild: Zuger Polizei)

Ein 45-jähriger Mann aus Zug hat drei Jahre lang eine Indoor-Hanfanlage betrieben. Er wurde erwischt und vom Strafgericht des Landes verwiesen. Nun korrigiert das Obergericht den Entscheid.

Die Polizisten schlugen an einem Montag im Mai zu. Noch bevor es richtig hell war, stürmten sie im Rahmen einer interkantonalen Aktion zeitgleich mehrere Häuser. Resultat der Razzia: drei ausgehobene Hanfanlagen, neun Festnahmen und die Sicherstellung von 80'000 Franken in bar.

Was ist daraus geworden? Einer der beteiligten Männer ist inzwischen rechtskräftig verurteilt worden. Zusammen mit einem Komplizen züchtete er drei Jahre lang Stecklinge – und machte so einen Umsatz von über 600'000 Franken.

Wegen seiner Drogendelikte – und weil er unberechtigterweise eine Waffe besass – wurde der Mann vom Zuger Strafgericht zu einer Gefängnisstrafe von 23 Monaten verurteilt. Dass er das verdient hatte, sah er wohl auch ein. Was ihn härter traf: Das Gericht ordnete einen Landesverweis von fünf Jahren an.

Er kümmert sich um den Sohn, sie sich ums Einkommen

Für den Bosnier war das die wahre Katastrophe. Der heute 45-Jährige kam vor dreissig Jahren während des Kriegs in die Schweiz. Er mache eine Lehre als Akkordmaurer, musste seinen Beruf aber wegen Herzproblemen aber irgendwann aufgeben. Nach einer Umschulung arbeitet er heute 50 Prozent im Büro. Den Rest der Zeit ist er Hausmann und kümmert sich um die Kinder.

Der jüngste Spross ist drei Jahre alt, er wurde 2019 geboren worden. Es ist der Vater, der sich um ihn kümmert. Er geht mit ihm spazieren, kocht das Mittagessen, spielt mit ihm und bringt ihn ins Bett. Dazwischen macht er Homeoffice. Seine Frau leitet eine Firma und sorgt hauptsächlich für den Lebensunterhalt.

Frau müsste den Job aufgeben? Kein Grund für einen Härtefall

Was würde passieren, wenn er zurück nach Bosnien müsste? Das Strafgericht hält das für zumutbar. Klar, es wäre ein massiver Einschnitt. Aber seine Lebenspartnerin und sein Sohn könnten ja per Telefon oder Skype Kontakt halten. Auch dass die Frau bei einer Landesverweisung des Mannes ihre Arbeitsstelle aufgeben müsste, um den minderjährigen Sohn zu betreuen und die Familie folglich auf Sozialhilfe angewiesen sein werde, begründe keinen Härtefall.

Man fragt sich: Wer wird mit dieser Klausel eigentlich bestraft? Ein Straftäter oder seine Familie? Auch das Obergericht Zug – wo sich der Mann gegen den Landesverweis wehrt – schreibt in seinem Urteil: «Kinder teilen schon aus familienrechtlichen Gründen regelmässig das ausländerrechtliche Schicksal der Eltern und haben das Land gegebenenfalls mit diesen zu verlassen.» Im vorliegenden Fall sei der Bub ja noch klein, also im «anpassungsfähigen Alter». Da wäre es ohne Weiteres denkbar, dass der Dreijährige mit dem Vater nach Bosnien-Herzegowina gehen und die Mutter in der Schweiz bleiben würde.

Nicht verheiratet, aber seit 29 Jahren ein Herz und eine Seele

Im Urteil räumt das Zuger Obergericht aber ein: «Dies würde jedoch eine stabile wirtschaftliche Situation des Beschuldigten voraussetzen, was zu verneinen ist.» Der Mann kann es aufgrund seiner gesundheitlichen Situation vergessen, in seinem Heimatland eine Anstellung zu finden. Von den Eltern ist auch keine Unterstützung zu erwarten. Diese haben vor über 26 Jahren den Kontakt abgebrochen, als der spätere Hanfbauer seine heutige Freundin kennenlernte. Er ist Muslim und sie orthodoxe Christin – das war Grund genug, beide zu verstossen.

Vor dem Zuger Obergericht konnte die Frau die Frage nicht beantworten, was es für sie bedeuten würde, wenn der Landesverweis bestätigt würde. Sie habe keinen Kontakt mit ihren Eltern und ihrer Schwester, sagte sie. Sie habe niemanden, genauso so wie er. Sie seien zusammen gross geworden, hätten sich zusammen entwickelt. Auch ihre Kinder hätten keine anderen Wurzeln ausser in der Schweiz.

Das Obergericht Zug argumentierte schliesslich, dass die beiden zwar nicht verheiratet seien, aber dass zwischen ihnen seit 1994 ein «eheähnliches, gefestigtes Konkubinat» bestehe. Er könne sich daher auf das Menschenrecht auf ein Familienleben berufen, das von der europäischen Menschenrechtskonvention geschützt werde. Es liege ein Härtefall vor. Der Mann darf – ausnahmsweise – in der Schweiz bleiben.

Obergericht Zug veröffentlich neu sämtliche Urteile

Das Obergericht des Kantons Zug veröffentlicht seine Entscheide ab sofort im Internet. Die Datenbank wird seit dem 1. Januar 2022 aufgebaut und enthält inzwischen rund 100 anonymisierte Gerichtsentscheide.

Die Zuger Justiz kommt mit der Publikation ihrer Entscheide einem von der Öffentlichkeit zunehmend geäusserten Wunsch nach einer grösseren Transparenz in der Zuger Zivil- und Strafrechtsprechung nach. Heisst: Du kannst dir dort jederzeit selber ein Bild machen, wie die Rechtsprechung im Kanton funktioniert und wie die Entscheide zustande kommen. Einen guten Überblick diesbezüglich bietet dir aber auch die Berichterstattung von zentralplus.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung der Zuger Polizei: Erfolgreiche Razzia gegen Drogenhändlerring (2019)
  • Urteil S 2022 4 der Zuger Obergerichts
  • Art. 8 EMRK
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4 Kommentare
  • Profilfoto von Alleinerziehend
    Alleinerziehend, 10.09.2022, 08:21 Uhr

    In der Schwiz leben genugend allein erziehende Frauen die auch arbeiten mussen trotz Kleinkind Zuhause. Hör endlich mit dieser Kuschelpolitik auf! Straftat Landes-Verweis punkt ! Die Gefängnisstrafe ist ja auch ok und da ist ja die identischen Situation.

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  • Profilfoto von Albus
    Albus, 05.09.2022, 18:03 Uhr

    Gut und richtig. Die Hanfgeschichte ist sehr unschön, aber eine Ausweisung wäre in diesem Fall inhuman. Mit Gefängnisstrafe wird er genau gleich wie jeder andere Schweizer genügend bestraft.

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    • Profilfoto von sämi
      sämi, 07.09.2022, 08:45 Uhr

      War immerhin nur Hanf, das grösst Problem sehe ich beim illegalen Waffenbesitz.

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      • Profilfoto von Albus
        Albus, 07.09.2022, 17:20 Uhr

        Hätte sein Pass eine andere Farbe wäre das schon wieder legal. Ist ja eher willkürlich.

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