Justiz
Krach ums Klanghotel Bergsonne

Urban Frye: Rigi-Verfahren eingestellt, Fragen bleiben

Der Luzerner Kantonsrat Urban Frye liegt im Streit mit den Eigentümern des Hotels Bergsonne auf Rigi Kaltbad. (Bild: Kilian Küttel/zvg)

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat ein Strafverfahren gegen Kantonsrat Urban Frye eingestellt. Gleichzeitig kommen Widersprüche um den Konkurs der Klanghotel GmbH ans Licht.

Erst der Parteiaustritt, dann Planung und Ende eines neuen Studentenheims an der Zürichstrasse in Luzern – jetzt gibt es wieder Neuigkeiten um Kantonsrat Urban Frye: Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren eingestellt, das sie gegen den ehemaligen Pächter des Hotels Bergsonne auf Rigi Kaltbad geführt hatte.

Streit um Pacht, Mobiliar – und Bergschuhe

Anfang Jahr war bekannt geworden, dass die Hoteleigentümer und Frye zerstritten sind (zentralplus berichtete). Die Hausbesitzer hatten Frye vorgeworfen, die Zinsen für die letzten beiden Monate nicht bezahlt zu haben, in denen dieser auf Rigi Kaltbad das Klanghotel Bergsonne betrieben hatte. Frye gab medial zwar zu, die Miete nicht entrichtet zu haben. Indes stellt er sich auf den Standpunkt, der Zins sei wegen des angeblich schlechten Gebäudezustands nicht geschuldet.

Die Fronten zwischen den Parteien waren so verhärtet, dass die Eigentümer Frye anzeigten – unter anderem wegen Verdachts auf Diebstahl und Hausfriedensbruch. Nebst dem zurückbehaltenen Zins warfen die Eigentümer Frye vor, Mobiliar verkauft zu haben, das er hätte zurückgeben sollen. Daneben soll er ein abgeschlossenes und nicht vom Mietvertrag betroffenes Zimmer im Hotel genutzt und mehrere Gegenstände daraus gestohlen haben: Bergschuhe, eine Nähmaschine, eine Jacke und einen Laptop. Gesamtwert: 3000 Franken.

Dem Staat fehlten die Beweise

Das Verfahren zog sich über ein Jahr hin, nun ist es abgeschlossen. zentralplus hatte Einsicht in die mittlerweile auf Gesuch hin öffentliche und rechtskräftige Einstellungsverfügung vom 14. Juli 2023. Daraus geht hervor: Die Strafverfolger stellen das Verfahren gegen Frye ein, weil ihm die vorgeworfenen Handlungen nicht bewiesen werden können.

«Es bestehen keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Urban Frye die privaten Räumlichkeiten (...) unerlaubt betreten oder dass er Gegenstände daraus entwendet hat.»

Aus der Einstellungsverfügung der Luzerner Staatsanwaltschaft

So hatten die Eigentümer bei der Staatsanwaltschaft kein richtiges, von beiden Parteien unterschriebenes Inventar vorlegen können, das genau gezeigt hätte, welche Gegenstände Frye nicht zurückgegeben haben soll: «Unter diesen Umständen kann nicht rechtsgenüglich gesagt werden, ob und welche Gegenstände dem Beschuldigten bei Pachtantritt anvertraut und von ihm nach Pachtende effektiv nicht an die Verpächter zurückgegeben wurden», steht in der Verfügung.

Weiter heisst es im fünfseitigen Dokument, Frye habe bei einer Einvernahme im Mai 2022 bestritten, das erwähnte Zimmer betreten oder etwas daraus gestohlen zu haben. So habe er ausgesagt, dass «diverse Personen» einen Schlüssel für das Zimmer gehabt hätten und dass auch jemand anders den Raum betreten haben könnte. Dazu hält die Staatsanwaltschaft fest: «Es bestehen keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte dafür, dass Urban Frye die privaten Räumlichkeiten (…) unerlaubt betreten oder dass er Gegenstände daraus entwendet hat.»

«Es ist uns nicht gelungen, ausreichend darzulegen, warum Herr Frye persönlich und schuldhaft für die ihm zur Last gelegten Dinge verantwortlich ist.»

Jörn Gatermann, Mitbesitzer des Hotels Bergsonne

Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass die «angebliche Tat» erst stattgefunden habe, nachdem Frye das Haus schon abgegeben hatte. Und schliesslich verweist die Staatsanwaltschaft die ausstehenden Pachtzinsen auf den Zivilweg, da es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit handle.

Die Eigentümer sind enttäuscht

Auf Anfrage sagt Jörn Gatermann, Miteigentümer der «Bergsonne»: «Es ist uns nicht gelungen, ausreichend darzulegen, warum Herr Frye persönlich und schuldhaft für die ihm zur Last gelegten Dinge verantwortlich ist.» Zudem sei es nicht mehr sinnvoll, zivilrechtlich gegen die Klanghotel GmbH vorzugehen und von der Gesellschaft die rund 30‘000 Franken zurückzufordern, die Frye den Eigentümern schulden soll.

Die Klanghotel GmbH, die Betriebsgesellschaft für das Klanghotel Bergsonne, hat Konkurs angemeldet (zentralplus berichtete). Am 18. April hat Frye als Geschäftsführer und einziger Gesellschafter die Bilanz wegen Überschuldung deponiert. Grund sei der Rechtsstreit mit den Eigentümern gewesen, sagte Frye im Mai zur «Luzerner Zeitung».

Wie viele Gläubiger waren es genau?

Diese schrieb damals auch: «Frye betont, dass das Klanghotel abgesehen von dieser Forderung und einem Covid-Kredit alle Schulden beglichen habe.»

Nur: Wie das Luzerner Kantonsgericht bereits im Sommer auf Anfrage mitteilte, haben bis Mitte Juli sieben Gläubigerinnen und Gläubiger Forderungen im Konkursverfahren eingegeben. Über deren Identität gab das Gericht damals wie heute keine Auskunft, die damaligen Angaben seien aber korrekt gewesen, hiess es vor Kurzem vom Gericht auf erneute Anfrage.

Frye schweigt, Staatsanwaltschaft führt keine weiteren Verfahren

Wie kann es sein, dass Frye in der Presse von zwei, das Gericht von sieben Gläubigern spricht? Eine Antwort darauf könnte nur der ehemalige Geschäftsführer geben. Doch Frye lässt eine Anfrage von zentralplus unbeantwortet und schweigt – zur Einstellung des Strafverfahrens gleich wie zum Konkurs seiner Firma. Dieser wurde laut dem Gericht im üblichen Verfahren abgewickelt. Die Schliessung dürfte demnächst im Luzerner Kantonsblatt veröffentlicht werden.

Klar ist ebenfalls: Weder gegen Urban Frye noch gegen die Eigentümer der «Bergsonne» führen die Luzerner Strafverfolger weitere Untersuchungen. Der Krach ums Klanghotel? Könnte endgültig verklungen sein.

Verwendete Quellen
  • Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Luzern im Verfahren SA2 22 37 91 25
  • Schriftlicher Austausch mit Jörn Gatermann
  • Schriftlicher Austausch mit der Medienstelle der Luzerner Gerichte
  • Schriftlicher Austausch mit der Medienstelle der Staatsanwaltschaft Luzern
  • Schriftliche Anfrage an Urban Frye
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