Strafbefehl in Zug

Umbau ohne Bewilligung: Versäumnis wird für Ehepaar teuer

Das Ehepaar liess Wände abreissen und neue einbauen. Dafür braucht es aber eine Bewilligung. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Ein Zuger Ehepaar baut eine 6,5-Zimmer-Wohnung um, ohne dafür eine Baubewilligung einzuholen. Das kommt die beiden nun teuer zu stehen.

Es ist eine Terrassensiedlung am Rande von Neuheim. Der Blick von den Balkonen reicht über das ganze Dorf, weit in die Ferne. Hinter der Liegenschaft erstrecken sich Wiesen und Wälder. Hier kauften eine 47-Jährige und ihr Mann im Jahr 2020 eine 6,5-Zimmer-Wohnung auf zwei Etagen.

Es ist viel Platz für das Ehepaar. Also liess es während mehrerer Monate die Wohnung in drei separate, in sich geschlossene Wohnungen umbauen. Das Dumme: Das Paar hatte dafür keine Baubewilligung eingeholt. Nun wurde die Frau dafür bestraft. Die Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt sie per Strafbefehl. Gegen den Ehemann wird ein separates Verfahren geführt.

Staatsanwaltschaft wirft Frau mangelnde Sorgfalt vor

Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau ungenügende Vorsicht und mangelnde Sorgfalt vor, zu der sie laut den Behörden verpflichtet gewesen wäre. Wie es im Strafbefehl heisst, hätte sie abklären müssen, ob der Umbau eine Baubewilligung braucht. Hätte sie dies getan, wäre ihr schnell klar geworden, dass dem so ist. «Wer Bauten und Anlagen erstellen, ändern oder anders nutzen will, bedarf einer Bewilligung der zuständigen Gemeindebehörde.» So steht es im kantonalen Planungs- und Baugesetz.

Keine Baubewilligung braucht es zum Beispiel für Malerarbeiten, den Bau eines Sandkastens im Garten oder für kleine Mauern. Tatsächlich sind kleinere Umbauten im Gebäudeinneren ebenfalls bewilligungsfrei. Allerdings nur, wenn dabei an der Tragestruktur oder der Ausnützung nichts verändert wird. Sprich: Wer Wände abreisst und eine Wohnung in einzelne Einheiten unterteilt, braucht eindeutig eine Bewilligung.

So teuer wird das Versäumnis für das Ehepaar

Die Wohnungseigentümerin sei jedoch ohne irgendwelche Abklärungen «irrtümlich» davon ausgegangen, dass sie keine Baubewilligung für den Umbau der Wohnung zu drei Einheiten braucht. Vor einer Strafe schützt sie dieses Nichtwissen nicht. Das Versäumnis kommt die Frau teuer zu stehen. Die Staatsanwaltschaft bestraft sie mit einer Busse von 2000 Franken. Zudem muss sie die Verfahrenskosten von 300 Franken tragen.

Damit muss das Ehepaar einiges mehr bezahlen, als wenn es eine Baubewilligung eingeholt hätte. Zwar sind die Gebühren für eine solche auch nicht gerade ohne und sie steigen stetig (zentralplus berichtete). Bemessen am Aufwand und den Baukosten dürften die Kosten für das Ehepaar irgendwo zwischen einigen Hundert und wenigen Tausend Franken zu liegen gekommen sein. Die Gebühren sind abhängig vom Bauvorhaben und vom Aufwand für die Behörden. Die zusätzlichen 2300 Franken hätten dabei sicherlich besser investiert werden können.

Immerhin: Mittlerweile hat das Ehepaar eine Baubewilligung eingeholt.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft
  • Planungs- und Baugesetz des Kantons Zug
  • Verordnung über die Gebühren der Bauverwaltung der Gemeinde Neuheim
  • Öffentliche Baugesuche Neuheim
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