Weil sie zurückschimpfte

Transfrau kämpft nach Beleidigungen mit Zuger Justiz

Auf Instagram musste sich eine Transfrau unschöne Sache anhören. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Eine Transfrau und ein Mann liefern sich auf Instagram in einem privaten Chat ein Wortgefecht. Weil die Transfrau dabei beleidigt wurde, reichte sie in Zug Anzeige ein. Was ihr zum Verhängnis wurde: Sie hat sich beim Streit gewehrt.

«Du chash ned eif din Schw … abhacke & sege so ich bin jetzt en frau.» «Erfundeni Problem.» «Wartemer 10 jahre ab denn redemer nomal mal luege ob denn no so glücklich bisch mit dinere fake personalitä.» «Transene.» Es sind Auszüge aus dem Chatverlauf auf Instagram, in dem sich Daniela Arnold* und ein Bekannter im Frühling 2023 zofften. Inhalt der Diskussion: die Geschlechtsumwandlung von Arnold.

Darüber hätte ihr Gesprächspartner scheinbar kein Verständnis gezeigt, wie aus einem Urteil des Zuger Obergerichts hervorgeht. In den vom Gericht publizierten Auszügen drückt er aus, dass Arnold für ihn immer ein Mann bleiben würde. Der Ton ist teilweise rau.

Betroffene musste nach Vorfall in Klinik

Daraufhin reichte Arnold Anzeige ein. Der von ihr Beschuldigte habe absichtliches «Deadnaming» betrieben, ihr mehrfach die Identität abgesprochen und sie beleidigt. «Deadnaming» bezeichnet das bewusste Ignorieren des mit dem angepassten Geschlecht neu gewählten Namens und die Nutzung des «alten» Geburtsnamens.

Arnold sei nach dem Vorfall auf Instagram in eine tiefe Krise gestürzt und habe sich zwischenzeitlich gar in eine Klinik begeben müssen, zitiert das Zuger Obergericht.

Weil sie ebenfalls wetterte, wird Justiz nicht aktiv

An dieses gelangte der Fall, weil die Zuger Staatsanwaltschaft keine Strafuntersuchung einleiten wollte. Die Begründung: Daniela Arnold habe auf Instagram zurückgeschimpft. «Intoleranti Sau» soll sie ihrem Chatgegenüber erwidert haben. Für die Zuger Strafverfolgungsbehörden hat sich damit der Fall erledigt. «Retorsion» heisst der Begriff, auf den sich die Staatsanwaltschaft dabei beruft. Das heisst: Da sich Arnold gewehrt und in ähnlichem Masse zurückgeschimpft hat, wurde der Gerechtigkeit bereits Genüge getan. Eine Strafverfolgung sei nicht mehr nötig.

Dagegen wehrte sich Arnold vor dem Obergericht. Dieses stärkt nun aber der Staatsanwaltschaft den Rücken. Es kam ebenfalls zum Schluss, dass eine Strafverfolgung nicht angemessen sei. Ausserdem wäre diese rechtlich gar nicht möglich. Dies, weil der Streit und die Beschimpfungen in einem privaten Chat stattfanden. Strafbar macht sich aber nur, wer öffentlich gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe oder Einzelpersonen wettert und sie diffamiert.

*Name von der Redaktion geändert.

Verwendete Quellen
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