Institut Montana Zugerberg

Tochter fliegt aus Internat –Streit endet vor Obergericht

Das Grosse Haus mit dem Empfang des Instituts Montana Zugerberg.

Dass ihre Tochter vom Institut Montana Zugerberg geflogen ist, konnte eine Zürcher Unternehmerin nicht verstehen. Sie klagte gegen die Schule ohne Erfolg vor dem Zuger Kantonsgericht. Nun scheitert die Frau auch in zweiter Instanz.

Eine Schülerin sorgte in der Privatschule auf dem Zugerberg oft für Gesprächsstoff. 2015 musste die Schulleitung ein erstes Mal einschreiten. Damals informierte der Direktor die Mutter, dass ihre Tochter an ihrer Zimmertür ein Schild montiert habe, welches sich «klar von den Grundwerten unserer Schulgemeinschaft und -ordnung distanzierte».

Bei dem einen Fall blieb es nicht. Wie die «Zuger Zeitung» berichtet, häuften sich in der folgenden Zeit die Verfehlungen der Schülerin. Sie nahm nicht am Unterricht teil, machte keine Hausaufgaben und gab auch keine verlangten Arbeiten ab. Zudem war die Schülerin respektlos gegenüber Lehrpersonen und verliess den Campus ohne Erlaubnis.

Ende 2017 fliegt die Schülerin von der Schule

Das Montana hatte 2017 genug von den Eskapaden. Die Leitung kündigte den Schulvertrag auf Ende des Schuljahrs 2017. Dies war wenige Monate vor den Maturaprüfungen. Die Schülerin durfte diese zwar am Institut noch ablegen, wenn sie aber nicht besteht, hätte sie diese nicht an der Schule wiederholen dürfen.

Die Mutter kritisierte hauptsächlich den Zeitpunkt der Kündigung. Sie verlange von der Schule rund 52’000 Franken Schadenersatz (98’292 Franken komplett mit Anwaltskosten und weiteren Ausgaben). Das Zuger Kantonsgericht hatte die Klage im April weitestgehend abgewiesen. Der Mutter wurden 900 Franken Schadenersatz zugesprochen. Dieser Betrag hat die Schule für einen Wäscheservice verlangt, obwohl die Tochter gar nicht mehr am Internat war.

Auch vor der zweiten Instanz erfolglos

Die Zürcher Unternehmerin hat im Berufungsprozess ihre Forderung halbiert. Trotzdem hat sie auch dort keinen Erfolg. Auch das Obergericht bestätigt, dass die Entscheidung der Schule richtig war. Denn die «stetig zunehmenden Regelverstösse», «die Kumulation von mehreren Vorfällen über eine längere Zeit», seien wichtige Gründe, den Vertrag aufzulösen.

Ob die Mutter ihre Beschwerde eine Instanz weiterzieht, ist nicht bekannt.

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