Fall am Kriminalgericht Luzern

Tochter den Eltern «abgekauft»: Verurteilung wegen Kindsmissbrauch

Das Kriminalgericht Luzern. (Bild: ber)

Das Kriminalgericht Luzern verurteilt einen Mann wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind. Er übergab den Eltern einer 14-Jährigen Geld, um das Kind heiraten zu können. Während der Verlobungszeit kam es zu intimen Kontakten.

Die junge Frau selber war es, die den heute 30-jährigen Afghanen anzeigte. Sie hatte ihn im Dezember 2018 im Coop City in Baden kennengelernt. Das Treffen war arrangiert. Der Mann hatte den Eltern bereits Geld überreicht und um die Hand der Tochter angehalten, noch bevor sie ihn je gesehen hatte.

Gleich bei der ersten Begegnung wurde die Verlobung beschlossen. Danach fanden weitere Treffen statt. Der Afghane ging nach eigenen Angaben davon aus, dass das Mädchen bereits 18 Jahre alt ist. Tatsächlich war sie 14. Nach drei Monaten kam das richtige Alter heraus.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Gemäss Anklageschrift hat sie daraufhin die Beziehung beendet, «obwohl am Anfang seitens der Privatklägerin Liebe vorhanden war». Die Verlobung wurde schliesslich von beiden Seiten her aufgelöst.

Während der Beziehung küssten sich die beiden mehrfach. Bewiesen ist aufgrund von Fotografien, dass es am Valentinstag 2019 zu einem Zungenkuss gekommen ist. Der Mann wird nun wegen sexueller Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt. Die 12'000 Franken werden im Wiederholungsfall innert zwei Jahren fällig.

Verwendete Quellen
  • Urteil 2P6 22 68 des Kriminalgerichts Luzern
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