Die Gemeinde Unterägeri will im Schönenbühl-Quartier Tempo 30 einführen. Dagegen gingen Anwohner vor Gericht. Die Temporeduktion erhöhe sogar die Gefahr, argumentierten sie.
Im Schönenbühl-Quartier in Unterägeri soll der Verkehr bald langsamer rollen. Im Oktober vor einem Jahr veranlasste der Gemeinderat eine neue Tempo-30-Zone sowie eine Begegnungszone (zentralplus berichtete). Geplant ist die Temporeduktion für den Fischmattweg sowie die Ennermatt-, Schönenbühl- und Wilbrunnenstrasse bis zur Höhe des Schulhauses.
Wie nun aus einem aktuellen Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts hervorgeht, sind einige Anwohner des Quartiers alles andere als einverstanden damit. Entgegen der Auffassung des Gemeinderats sei Tempo 30 im Schönenbühl-Quartier ungeeignet. Gleich zwei Beschwerden behandelte das Gericht kürzlich.
Tempo 30 sogar noch gefährlicher als Tempo 50
Das Problem ihrer Auffassung nach: Tempo 30 verleite dazu, die Tempolimite bis zur Grenze auszuloten. Dies erhöhe sogar die Gefahr im Quartier, wo viele Kinder unterwegs sind und es unübersichtliche Einfahrten gibt. Bei Tempo 50, wie es heute gilt, würden Autofahrer besser auf die Geschwindigkeit achten und «gemäss der Vorsichtpflicht» diese den Gegebenheiten anpassen, wie es im Urteil des Verwaltungsgerichts steht.
Wenn schon, solle im Bereich des Fischmattwegs gleich ein Fahrverbot, ausgenommen für Anlieger, erlassen werden. Dies hätten die dortigen Anwohner bereits in der Vergangenheit gefordert. Trotz Zusicherung durch die Gemeinde sei dies aber nie umgesetzt worden.
Und letztlich verletzte die Gemeinde mit der Einführung von Tempo 30 den Volkswillen. 2008 habe die Bevölkerung die Einführung der Tempolimite im Dorf abgelehnt. Diesen Willen könne der Gemeinderat nicht einfach ignorieren.
«Bedenken rufen nach Temporeduktion»
Der Gemeinderat von Unterägeri und die Zuger Sicherheitsdirektion hingegen erachten die Einführung einer Tempo-30-Zone im Schönenbühl-Quartier als notwendig. Auch die Bedenken der Beschwerdenführer bezüglich Sicherheit der Kinder würden für die Temporeduktion sprechen. Eine «solch belebte Strasse mit Sicherheitsdefiziten» rufe «auf jeden Fall nach einer Verkehrsberuhigung».
Das Verwaltungsgericht gibt der Gemeinde recht. Es weist die Beschwerden ab und kommt zum Schluss: Die angefochtenen Verkehrsanordnungen seien «geeignet, das öffentliche Interesse des erhöhten Schutzes des Langsamverkehrs zu befriedigen». Die Einführung eines Fahrverbots auf dem Fischmattweg, wie es die Beschwerdeführer verlangen, wäre zudem eine einschneidendere Massnahme als eine Geschwindigkeitsreduktion und daher nicht verhältnismässig.
Zusammenfassend ergebe sich, dass die Beschwerden unbegründet seien. Das Urteil ist rechtskräftig. Damit ist der Weg frei für die Einführung von Tempo 30 im Unterägerer Quartier.
- Urteil Verwaltungsgericht Zug