Luzerner Kriminalgericht verurteilt 30-Jährigen

Täter rammte Klappmesser in den Hintern

Schuldig in neun Punkten: Das Kriminalgericht verurteilt einen Wiederholungstäter.

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 30-Jährigen zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt. Dieser hat sich in mehreren Fällen schuldig gemacht. Unter anderem rammte er einem Mann ein Klappmesser in den Hintern.

In total neun Punkten hat das Luzerner Kriminalgericht einen 30-jährigen Mann schuldig gesprochen und zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt. Zudem muss er sich stationär behandeln lassen.

Der Luzerner machte sich unter anderem der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung schuldig, als er eine Frau mit einem Elektroschocker angegriffen und gewürgt hatte. Schuldig gesprochen hat ihn das Gericht auch wegen versuchter schwerer Körperverletzung, als er einem Mann ein Klappmesser in den Hintern rammte, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Der Mann hatte ihm Geld geschuldet. In beiden Fällen war der Täter alkoholisiert und hatte zuvor Drogen konsumiert.

Weil das Gericht von einer teilweise leicht verminderten Schuldfähigkeit ausgeht, dauert die Gefängnisstrafe acht Jahre und zehn Monate. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung»
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon